ZV nach § 850 h ZPO in vergangenes Einkommen!?!?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dat lenschen
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#1

10.03.2011, 16:25

Hallo!

Ich brauch wieder Hilfe, und zwar:

Wir versuchen für unsere Mandantin bei ihrem Ex-Mann zu pfänden. Dieser besaß eine Fleischerei, hatte sie auf seine Lebengsgefährtin überschrieben & sich seitdem für 850 Euro brutto beschäftigen lassen. Hatten im Dez. einen PfÜB nach § 850 h beantragt, woraufhin wir von der Lebensgefährtin die Mitteilung erhielten, dass er seit Nov. nicht mehr bei ihr beschäftigt sei. Haben die wiederholte eV beantragt, die aber auch nicht viel helfen wird, Konten usw. besitzt der Herr selbstverständlich nicht.

Nun hatten meine Chefin & ich die Überlegung, ob man einen PfÜB nach § 850 h auch für das vergangene Einkommen, also aus Zeiten, als der Ex noch beschäftigt war, durchsetzen kann. Hat jemand von euch so was vielleicht auch schon gehabt?

Grüße!
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tweetyS
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#2

10.03.2011, 17:05

Einen PfÜB für vergangenes Einkommen? Das Gehalt ist doch sicher schon ausbezahlt. (Ohne im Gesetz nachzuschlagen, weiß ich jetzt allerdings nicht, was in § 850 h steht.)
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Liesel
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#3

10.03.2011, 17:10

850 h :arrow: verschleiertes Arbeitseinkommen.

Glaube nicht, daß das bei einem beendeten Arbeits-/Anstellungsverhältnis möglich ist. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
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#4

10.03.2011, 17:34

Das Pfandrecht gilt doch erst ab Zustellung des Pfübs.

Ob pfändbares Einkommen oder verschleiertes Einkommen ist ja im Prinzip egal. Rückwirkend geht ja bei normalen Arbeitseinkommen auch nicht.

Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schuldner im Dezember da gearbeitet hat, würde dies ja vom Pfüb erfasst sein. Ob nur ein Teil verschleiert ist oder er gar kein Lohn mehr bekommt, wäre dann ja egal.
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Liesel
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#5

10.03.2011, 17:38

Wenn noch Lohnrückstände für den Zeitraum des bestehenden Arbeitsverhältnisses vorhanden wären, sind diese ja auch pfändbar (oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Dampfer). Denke mal, daß dat lenschen in die Richtung gedacht hat.
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#6

14.03.2011, 17:01

also war schon das vergangene verschleierte einkommen gemeint. lohnrückstände wird es bestimmt keine geben ...

hab mir so was auch schon gedacht, leider. meine chefin hatte die idee, aber wie schon erwähnt werden ja nur pfandrechte ab zustellung berücksichtigt. wollt mich lieber vergewissern, bevor ich wieder einen pfüb in die welt schicke & die mandantin, die von hartz IV lebt, am ende wieder die gebühren & auslagen zahlen muss.
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