Schuldner Kündigt Arbeitsverhältniss nach Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
joggellive
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#1

09.03.2011, 09:13

Guten Morgen liebe Foris,
ich bin neu in der Stadt und bitte um Rücksicht für eventuelle Fehler.

Ich habe hier einen Schuldner, über den ich mich gerade ärgere. Wir hatten im die E.V. abgenommen und festgestellt das er ein sehr gutes Nettoeinkommen besaß und dort gepfändet. Wir erhielten im Februar 2011 auch den pfändbaren Teil, der nicht unerheblich war. Nun teilte uns der Schuldner mit das er am 1.3.2011 zum 15.03 gekündigt hat und die Kündigungsfrist, mittel krankschreibung überbrückt. Vom Lohn März 2011 werden wir wohl nichts abbekommen da die 14 Tage, kein pfändbares Netto ergeben werden. Meine Frage wäre, kann ich die Kündigung anfechten und diese Aufheben und den AN zum Arbeiten zwingen ? Oder gibts andere Möglichkeiten? Er erwähnt auch in seinen Schreiben das er sich nicht beim Arbeitsamt melden will, hat das relevanz für meine Forderung ?

lg
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Liesel
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#2

09.03.2011, 09:18

Du kannst ihn nicht "zwingen", das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Hast du keine sonstigen Anhaltspunkte für eine Pfändung (Bankverbindung o. ä.)?

Ansonsten würde ich darüber nachdenken, eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu erstatten.
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#3

09.03.2011, 09:27

Guten Morgen,
es geht nicht um Unterhalt, sondern um eine Forderung eines Versandhauses, die einen 5 stelligen Betrag umfasst. Bankkonto wurde gepfändet, dort ging aber nur noch der Unpfändbarer restbetrag des Lohnes ein. Der Schuldner lacht uns mal wieder aufs neue aus, das ist nicht das erste mal. Reicht die Kündigung für eine Nochmalige E.V. bzw. für eine Nachbesserung ? Also sehe ich das richtig, das ein Drückeberger damit durchkommt in den er zum Sozifall wird, irgendwann ?

lg
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#4

09.03.2011, 09:28

Liesel hat geschrieben:Du kannst ihn nicht "zwingen", das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Hast du keine sonstigen Anhaltspunkte für eine Pfändung (Bankverbindung o. ä.)?
*zustimm*
Das mit der Kündigung fällt dann wohl in die Kategorie "Pech gehabt".

Liesel hat geschrieben:Ansonsten würde ich darüber nachdenken, eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung zu erstatten.
Unterhalt? Wo? Habsch was überlesen?
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Liesel
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#5

09.03.2011, 09:39

:oops: Hab wohl was gelesen, was gar nicht da stand. :mrgreen:
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Ernie

#6

09.03.2011, 13:02

Du schreibst den Arbeitgeber an und bittest um schriftliche Auskunft darüber, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder nicht. Wenn das Schreiben mit Kündigungsdatum bei Dir eintrifft, lässt Du den Schuldner zur wiederholten eV vorladen!
Jupp03/11

#7

09.03.2011, 13:21

Oder man schreibt den Mdt. an mit der Bitte um Unterzeichnung und Rückgabe der anliegenden Vollmacht. Was nach Erhalt der Vollmacht zu unternehmen ist, muss ja wohl nicht breitgetreten werden. Im übrigen wie der Gockel, Beitrag 6.
Tengler

#8

09.03.2011, 15:55

Ich würde auch den Arbeitgeber anschreiben und um Bestätigung bitten, dass der Schuldner selbst gekündigt hat. Mit der Bestätigung würde ich auch eine Nachbesserung der eV beantragen, aber ich würde ein bisschen warten, weil wenn der Schuldner sie jetzt abgibt, wird er nichts neues angeben, er wird dir nur mitteilen, was du jetzt auch weißt.

Weiterhin würde ich mit der Bestätigung versuchen, ihn strafrechtlich zu belangen, auf der Schiene, dass ich ihm unterstellen würde, dass es Vorsatz ist, dass er extra gekündigt hat, um die Forderung nicht zu bezahlen. Versuchen kann man mal...so ist zumindest meine Sicht der Dinge und wie ich halt verfahren würde....
Tengler

#9

09.03.2011, 15:55

Ich würde auch den Arbeitgeber anschreiben und um Bestätigung bitten, dass der Schuldner selbst gekündigt hat. Mit der Bestätigung würde ich auch eine Nachbesserung der eV beantragen, aber ich würde ein bisschen warten, weil wenn der Schuldner sie jetzt abgibt, wird er nichts neues angeben, er wird dir nur mitteilen, was du jetzt auch weißt.

Weiterhin würde ich mit der Bestätigung versuchen, ihn strafrechtlich zu belangen, auf der Schiene, dass ich ihm unterstellen würde, dass es Vorsatz ist, dass er extra gekündigt hat, um die Forderung nicht zu bezahlen. Versuchen kann man mal...so ist zumindest meine Sicht der Dinge und wie ich halt verfahren würde....
grommelie
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#10

09.03.2011, 15:56

Wenn er doch ein sehr gutes Nettoeinkommen besaß, solltest Du Dich - vielleicht nach Ablauf von drei Monaten - an die zuständige Arbeitsagentur wenden. 60 % (oder auch 67 %) ALG von sehr gutem Nettoeinkommen dürfte vielleicht für ne Pfändung reichen.

Ansonsten kannst Du erneute Abgabe eV beantragen. Kündigung des Schuldners und Bestätigung des Arbeitgebers wären da mit vorzulegen.
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