ZV vertretbare/unvertretbare Handlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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wayona
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#1

04.03.2011, 11:44

Also ich sitze gerade an meiner Lieblings-ZV-Akte; folgender Sachverhalt/Urteilsrubrum:

1. Schuldnerin muß dulden, dass Gläubigerin und Mitarbeiterin der Fachfirma für Putzarbeiten das Grundstück nutzen und die Arbeiten ausgeführt werden.

2. die Schuldnerin wurde verurteilt, unserer Mandantin und dem entsprechenden Mitarbeiterin der Fachfirma Zutritt zum Grundstück zu gewähren, damit diese die Arbeiten ausführen können ...

Mein Chef hatte, weil die Schuldnerin eben den Zutritt immer nicht gewährt, mal einen Antrag nach 888 ZPO gestellt, dem wurde stattgegeben und ein Ordnungsgeld/ersatzweise Haft erlassen ... den haben wir vollstreckt, die Schuldnerin hat - wo auch immer das Geld her war - den Betrag gezahlt ... so und nun?

die macht doch dieses Jahr die Tür wieder nicht auf ... ich muß dazu sagen, dass das betroffene Grundstück nicht bewohnt ist ... klar ich kann sicherlich wieder nen 888er-Antrag stellen, aber das hilft mir doch auch nicht weiter ... die arbeiten müssen dringend ausgeführt werden, sonst stürzt die betroffene Mauer bald ein ...

hat jemand eine Idee oder eine Tipp, was wir noch machen können bzw. wie wir erreichen, dass wir die Tür selbst öffnen können?

Danke schonmal für Eure Hilfe!
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vanhitomi
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#2

05.03.2011, 13:49

Antrag nach § 887 ZPO.
Mache ich z.B. wenn ich den Zutritt haben will. Dann kann ich gleich einen GVZ mitnehmen, der dann ggfs. öffnet.
Namaste
wayona
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#3

04.08.2011, 12:34

So den Beschluß nach 887 ZPO haben wir inzwischen durch das Amtsgericht erlassen und rechtskräftig. Jetzt möchte ich den Gerichtsvollzieher beauftragen. gibt es hierfür einen Musterantrag?
Wie ist das mit den Kosten? bekommen ich für das Antragsverfahren Gebühren und für den Auftrag an den GVZ? oder wie verhält sich das?
wayona
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#4

05.08.2011, 14:40

Hat hier niemand Erfahrung und kann mir helfen?
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