Ich rast hier gleich aus:
Ich hab 2 Schuldner. Der Mandant wusste dass die umgezogen sind und hat uns die neue Adresse mitgeteilt (ist mir egal wo er die her hat) . Ich hab en PFÜB beantragt (Konto). Der RPFL erlässt mir ihn aber nicht. Er hatte mir 2 DIN A 4 Seiten mit "Mängeln" geschickt. ZB hatte ich 2 GVZ Rechnungen eingebucht mit Datum wann sie gezahlt wurden, er wollte den PFÜB erst erlassen wenn ich das im FK änder, die Beträge wären nämlich am Tag der Rechnungsstellung einzubuchen und LAUTER so ein Kram. Jedenfalls verlangte er auch einen Nachweis über den Wohnsitzwechsel. Ich hab dann geschrieben, dass ich hierfür keine rechtliche Grundlage sehe, dass dies der aktuelle Wohnsitz nach unserem Kenntnisstand sei. Er erlässt ihn mir jetzt nicht. Das gibts doch net. Wenn mein Nachbar jetzt noch 1 Haus nebenan zieht, dann seh ich das doch auch. Ich sehs nich ein hier ne EMA zu machen. Wie seht ihr das?
RPFLverlangt Nachweis über Wohnsitzwechsel
Versteh ich auch nicht, sowas.
Die Kosten vom GVZ - ich buch die auch immer mit dem Bezahldatum ein. Das steht doch dann auf dem Beleg bzw. der Rechnung drauf. Und da es eh unverzinslich ist, isses doch Wurscht.
Und wenn Ihr kostenlos an die neue Wohnanschrift der Schuldner gelangt, dann kann das doch nur Recht sein, weil dem Schuldner somit Kosten erspart bleiben. Ob die Anschrift letztendlich stimmt oder nicht, kann doch nicht das Problem des Rechtspflegers sein. Wenn, dann ist es das Eurige.
Aber ob und welche §§ Du ihm jetzt um die Ohren hauen kannst, weiß ich leider nicht .
Die Kosten vom GVZ - ich buch die auch immer mit dem Bezahldatum ein. Das steht doch dann auf dem Beleg bzw. der Rechnung drauf. Und da es eh unverzinslich ist, isses doch Wurscht.
Und wenn Ihr kostenlos an die neue Wohnanschrift der Schuldner gelangt, dann kann das doch nur Recht sein, weil dem Schuldner somit Kosten erspart bleiben. Ob die Anschrift letztendlich stimmt oder nicht, kann doch nicht das Problem des Rechtspflegers sein. Wenn, dann ist es das Eurige.
Aber ob und welche §§ Du ihm jetzt um die Ohren hauen kannst, weiß ich leider nicht .
Aber wegen des Wohnsitzes reicht ja mit Sicherheit auch eine Postanfrage. Die kostet nur 1,24.
Der Rechtspfleger hat doch nur zwei Möglichkeiten, entweder er erläßt oder weist ab. Und auf diese Entscheidung sollte frau bestehen.
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Dann bekomt Frau halt eine Zurückweisung mit der Begründung das die Parteiidentität auf Schuldnerseite nicht nachgewiesen ist. Es soll auch Menschen mit identischen Vor- und Nachnamen geben. Wer schonmal dem falschen Paul Meier das Konto gepfändet hat, wird vorsichtig.Jupp03 hat geschrieben:Der Rechtspfleger hat doch nur zwei Möglichkeiten, entweder er erläßt oder weist ab. Und auf diese Entscheidung sollte frau bestehen.
und dann gibt es noch die Rechtspfleger, die zum Telefon greifen und sich kostenlos die Auskunft des Amtes holen, was bei unserem AG vorkommt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.Davy Jones’ Locker hat geschrieben:Dann bekomt Frau halt eine Zurückweisung mit der Begründung das die Parteiidentität auf Schuldnerseite nicht nachgewiesen ist. Es soll auch Menschen mit identischen Vor- und Nachnamen geben. Wer schonmal dem falschen Paul Meier das Konto gepfändet hat, wird vorsichtig.Jupp03 hat geschrieben:Der Rechtspfleger hat doch nur zwei Möglichkeiten, entweder er erläßt oder weist ab. Und auf diese Entscheidung sollte frau bestehen.
Im übrigen reicht eine Bescheinigung des Meldeamtes auch nicht aus, wenn man deine Geschichte mit den identischen Namen weiter spinnt. Einen Paul Meier kann es in einem MFH auch zweimal geben. Wenn die Themenstarterin das Geb.-Datum des Schuldners nicht hat, aber lassen wir das
ganz genau!Und da es eh unverzinslich ist, isses doch Wurscht.
DANKE für eure Meinungen. Die Schreiben vom dem Rpfl sind echt krass, aber ich glaub, ich versuchs mal freundlich (is nich meine Stärke :twisted: ) und ruf ihn mal an, dass unser Mdt Kenntnis vom Umzug hat und was er denn bräuchte...