Pfändungsgrenze § 850c ZPO bei Kindergeld & Kindesunterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ichbins2010
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#1

26.02.2011, 11:35

Hallo,

hab n blödes Problem und komm einfach nich weiter... :evil:

Gilt der Kindesunterhalt, der vom Vater des Kindes gewährt wird, und das Kindergeld als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850c ZPO? Erhöhen diese also das Arbeitseinkommen, so dass bei Überschreitung des Pfändungsfreibetrages der überschießende Teil gepfändet werden kann?
Das Problem ist, dass die Frau ein Einkommen knapp unter dem Pfändungsfreibetrag hat und der gewährte Kindesunterhalt und das Kindergeld dazu führen, dass die Grenze überschritten wird.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen :roll:

LG
rosa

#2

26.02.2011, 18:59

Kindesunterhalt und Kindergeld
unpfändbar
609valentina
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#3

27.02.2011, 19:21

Hallo,
nein. du darfst das nicht zum Einkommen hinzurechnen. Das sind Gelder die dem Kind zustehen...

lg
rosa

#4

27.02.2011, 19:49

Das sind Gelder die dem Kind zustehen...
DAS ist m.E. nicht die richtige Begründung !
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