Guten Morgen,
folgendes Problem: hab ne Lohnpfändung vorliegen. Wir vertreten den Schuldner. Ist ne Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt. Läuft schon ewig.
Die Unterhaltsurkunden (=Vollstreckungstitel) sind nun bereits seit dem 31.08.2010 abgelaufen (waren befristet bis dahin). Ich also mit dem Drittschuldner (=Arbeitgeber unseres Mandanten) telefoniert und um BEachtung gebeten, dass laufender Unterhalt nicht mehr gepfändet wird. Die Dame meinte, sie bräuchte nen BEschluss vom Vollstreckungsgericht.
Ich also beim VG beantragt, die Lohnpfändung insoweit einzustellen, als dass sie den laufenden Unterhalt betrifft.
Jetzt schreibt mir der Rechtspfleger, er wüsste nicht, auf welcher gesetzlichen Vorschrift mein Antrag beruhen würde. Hä?
Ich habe ihn eben angerufen, um mich mal auszutauschen. Er: "Ich bin nicht dafür da, heiße Tips auszuplaudern, sondern um die Sache zu bearbeiten. Sie haben doch Chefs..." Boah. Ich platze!!!
Jetzt will ichs ihm zeigen. Helft mir bitte. Was für eine gesetzliche Vorschrift?
Bitte dringend!Einstellung/Aufhebung PfüB
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Ich würde mich auf die Befristung der Unterhaltstitel berufen und mal mit dem Mdt. klären, welche Rückstände überhaupt noch bestehen.
Das ist jetzt aber eher ein spontaner Gedanke ohne Prüfung von irgendwas.
Das ist jetzt aber eher ein spontaner Gedanke ohne Prüfung von irgendwas.
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Also meiner Meinung nach müsste man eigentlich gar nichts tun, da sich die Befristung schon aus dem Titel bzw. aus dem Text des PfÜB automatisch ergibt, denn gepfändet wird ja aufgrund der Titelforderung und zwar eben nur so lange, wie die Forderung besteht. Dabei müsste dem Drittschuldner allerdings der genaue Inhalt des Titels bekannt sein - aber das hast Du dem Drittschuldner ja eigentlich auch schon mitgeteilt. Ich würde einfach noch nen Einzeiler hinschicken, dass aus dem PfÜB keine Rechte mehr hergeleitet werden.
Dass durch das Gericht ein gesonderter Beschluss erginge, kann ich mir nicht vorstellen. Außer natürlich, es wird Vollstreckungsabwehrklage etc. erhoben.
Aarrrgh... alles auf Anfang - Ihr vertretet ja den Schuldner (wer lesen kann, ist klar im Vorteil...). Dann sollte tatsächlich Dein Chef als Anwalt entscheiden, was der richtige nächste Schritt ist.
PS: Bitte Profil vervollständigen
PPS: Klingt mir ganz nach derselben Sache wie vor zwei Monaten... http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=45368
Dass durch das Gericht ein gesonderter Beschluss erginge, kann ich mir nicht vorstellen. Außer natürlich, es wird Vollstreckungsabwehrklage etc. erhoben.
Aarrrgh... alles auf Anfang - Ihr vertretet ja den Schuldner (wer lesen kann, ist klar im Vorteil...). Dann sollte tatsächlich Dein Chef als Anwalt entscheiden, was der richtige nächste Schritt ist.
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bitte Profil ausfüllen und zu den Threads weiter Stellung nehmen !PS: Klingt mir ganz nach derselben Sache wie vor zwei Monaten... http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=45368" target="blank