Zwangsgeldbeschluss
Verfasst: 22.02.2011, 12:06
Hallo alle zusammen,
ich habe es nun zum ersten Mal mit einem Zwangsgeldbeschluss zu tun. Hatte schon die Suchfunktion benutzt und auch einiges gefunden, aber habe nach wie vor noch die ein oder andere Frage zum Thema.
Wie ich gelesen habe lässt sich der Zwangsgeldbeschluss ganz normal vollstrecken..soweit so gut. Aber das was die Mandanten eigentlich wollen - nämlich die Nebenkostenabrechnung - habe ich dann ja immer noch nicht. Wie geht es dann weiter? Mal angenommen ich vollstrecke nun das Zwangsgeld, die Gegenseite zahlt es und erstellt die Nebenkostenabrechnung aber immer noch nicht. Was dann? Kann ich dann aus dem gleichen Beschluss erneut vollstrecken oder muss ich dann wieder einen neuen Zwangsgeldbeschluss beantragen?
Muss der Gerichtsvollzieher bei der Gegenseite erst die Nebenkostenabrechnung anfordern und falls diese nicht sofort erteilt werden kann dann das Zwangsgeld vollstrecken oder macht er das sofort ohne nach der Nebenkostenabrechnung zu fragen?
Ich hatte hier in einem Beitrag gelesen, dass der Beschluss einfach mit der Bitte um Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet wird. Reicht das tatsächlich aus?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!
LG
Aylin
ich habe es nun zum ersten Mal mit einem Zwangsgeldbeschluss zu tun. Hatte schon die Suchfunktion benutzt und auch einiges gefunden, aber habe nach wie vor noch die ein oder andere Frage zum Thema.
Wie ich gelesen habe lässt sich der Zwangsgeldbeschluss ganz normal vollstrecken..soweit so gut. Aber das was die Mandanten eigentlich wollen - nämlich die Nebenkostenabrechnung - habe ich dann ja immer noch nicht. Wie geht es dann weiter? Mal angenommen ich vollstrecke nun das Zwangsgeld, die Gegenseite zahlt es und erstellt die Nebenkostenabrechnung aber immer noch nicht. Was dann? Kann ich dann aus dem gleichen Beschluss erneut vollstrecken oder muss ich dann wieder einen neuen Zwangsgeldbeschluss beantragen?
Muss der Gerichtsvollzieher bei der Gegenseite erst die Nebenkostenabrechnung anfordern und falls diese nicht sofort erteilt werden kann dann das Zwangsgeld vollstrecken oder macht er das sofort ohne nach der Nebenkostenabrechnung zu fragen?
Ich hatte hier in einem Beitrag gelesen, dass der Beschluss einfach mit der Bitte um Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet wird. Reicht das tatsächlich aus?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!
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LG
Aylin