ZV von Miete/Kaution, Vorpfändungsbescheinigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sprinterin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 22:39
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, angehende Rechtsfachwirtin

#1

18.02.2011, 12:01

Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage an Euch. Haben ZV-Auftrag gegen den eigenen Mandanten gestellt. Jetzt habe ich vom Gerichtsvollzieher eine Vorpfändungsbescheinigung erhalten. Der Mandant/Schuldner ist Mieter. Ich denke, dass ich doch dann nur die Kaution pfänden lassen kann oder? Weil der GErichtsvollzieher hier was schreibt von wegen auf Zahlung von Leistung jeglicher Art aus dem Mietverhältnis der Wohnung..., insbesondere gegenwärtig und künftig enstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und künftig zu Gunsten entstehende Salden sowie AUszahlungen des sich zu seinen Gunsten ergebenen Guthabens, auch Mietsicherheiten bzw. Mietkaution.

Was genau kann ich also jetzt hier pfänden?

Danke schon mal für Eure Hilfe.
Benutzeravatar
Yvi_882
Forenfachkraft
Beiträge: 207
Registriert: 14.10.2009, 11:03

#2

18.02.2011, 12:10

Ich meine auch, dass nur die Kaution gepfändet werden kann. Man kann doch nicht die Miete pfänden, die er an seinen Vermieter zahlt.
Sprinterin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 60
Registriert: 25.01.2009, 22:39
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, angehende Rechtsfachwirtin

#3

18.02.2011, 12:17

Gibt es hier einen Muster-Text? i
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#4

18.02.2011, 12:23

Ich denke mal, der GVZ meint hier die Kaution sowie etwaige Guthaben aus den Nebenkostenabrechnungen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Ernie

#5

18.02.2011, 16:09

Mietkaution + Guthaben aus Nebenkosten-/Betriebskostenabrechnungen
Antworten