Zwangssicherungshyp. eingetragen, jetzt Schuldner bezahlt

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Daniela31
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#1

18.02.2011, 11:31

Hallo, ich brauche mal Hilfe, habe seinerzeit die Forderung unserer Mandantin ins Grundbuch in Form einer Sicherungshypothek eintragen lassen. Der Schuldner hat die Forderung nun beglichen. Den Titel nebst angehängter Zwangssicherungshypothek habe ich hier und ich würde die Akte gerne schließen und mir stellt sich nun die Frage, wie lösche ich das ganze wieder ?
:roll:
Jupp03/11

#2

18.02.2011, 11:34

gar nicht, abwarten, bis Schuldner Löschungsbewilligung anfordert.

WV Akte drei Monate, keine Meldung, ablegen
Daniela31
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#3

21.02.2011, 13:03

Das gefällt mir aber nicht. Möchte die Akte gerne komplett erledigen. Bei dem Schuldner handelt es sich um einen älteren Herrn, der glaube ich nicht auf die Idee kommt auf eine Löschungsbewilligung zu drängen.

Und dann in 1 bis 2 Jahren kommen dann die Erben und verlangen eben diese Löschungsbewilligung, dann liegt die Akte wieder bei mir auf dem Tisch. Deshalb möchte ich die Akte direkt komplett erledigen. Also wäre schon wenn mir jemand mitteilen kann, wie ich nun vorgehe !!!!
Daniela31
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#4

27.04.2012, 10:42

So nun ist es soweit und die Betreuerin des älteren Herrn hat sich gemeldet. Sie hat jetzt zwar keine Löschungsbewilligung gefordert, sondern nur mitgeteilt, dass - das Gericht ich weiß nicht welches und wofürt - angefragt hat, ob die Zwangssicherungshypothek erledigt ist. Soll ich ihr jetzt einfach den Titel - als entwertet schicken (habe ich damals nicht gemacht) ?
Jupp03/11

#5

27.04.2012, 11:03

in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass die durch die Zwangssicherungshypothek gesicherte Forderung in der Zwischenzeit ausgeglichen wurde.
Wir überreichen insoweit die der Eintragung der Hypothek zugrunde liegenden entwerteten Titel.

Sofern eine Löschungsbewilligung von Ihnen gewünscht wird, bitten wir vorab um Ihre Bestätigung, dass die dadurch entstehenden Kosten übernommen werden. Wir werden nach Erhalt sodann die Mandantschaft bitten, bei einem Notar der Wahl die Löschungsbewilligung zu erteilen. Die Aushändigung dieser Löschungsbewilligung an Sie oder Dritte wird erfolgen, sobald die Notarkosten bezahlt wurden.
Daniela31
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#6

27.04.2012, 21:34

Dankeschön so mach ich´s :thx
Daniela31
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#7

14.06.2012, 10:24

So nun ist es soweit, die Betreuerin des seinerzeitigen Schuldners möchte die Löschungsbewilligung in Auftrag geben. Kostenübernahme zugesagt. Da ich den entwerteten Titel bereits an den Schuldner zurückgeschickt haben, benötige ich diesen doch zurück oder ?.

Unsere Mandantin muss doch nun einen Termin bei einem Notar beantragen, mit dem Originaltitel und der Notar beurkundet dann die Löschungsbewilligung oder wie läuft es jetzt ?
Jupp03/11

#8

14.06.2012, 10:36

Daniela31 hat geschrieben:So nun ist es soweit, die Betreuerin des seinerzeitigen Schuldners möchte die Löschungsbewilligung in Auftrag geben. Kostenübernahme zugesagt. Da ich den entwerteten Titel bereits an den Schuldner zurückgeschickt haben, benötige ich diesen doch zurück oder ?.

nein

Unsere Mandantin muss doch nun einen Termin bei einem Notar beantragen und der Notar beurkundet dann die Löschungsbewilligung oder wie läuft es jetzt ?
so ist es richtig
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