Falschangabe in EV????
Verfasst: 18.02.2011, 10:41
Hallo zusammen,
bin nun nach 1 Jahr Abwesenheit wieder voll da und einsatzbereit. Nun habe ich eine Akte auf dem Tisch, die mir viele große und kleine Fragezeichen ins Gesicht zaubert.
Die Schuldnerin ist in Deutschland gemeldet, arbeitet aber in den NL. Ich habe einen Titel aber noch keinen PfüB. Wir haben die DSin (AG) in den NL zunächst so angeschrieben. Diese haben sich nun heute gemeldet und gemeint, dass sie nicht verpflichtet sind zu zahlen, also zahlen sie auch nicht.
Die Sch. hat aber auch schon die ev abgegeben. Darin hat sie angegeben, dass sie eine Gehaltspfändung. Nach dem Telefonat stimmt dies wohl aber nciht. Dem AG ist das nicht bekannt. ZUdem hat sie einen befristeten AV. Das würde doch schon als Falschabgabe einer EV reichen, oder???? Zudem hat sie kein Konto angegeben, wobei ich nicht glaube, dass der AG das Gehalt in bar auszahlt. Diese Auskunft wollte mir der AG aber nicht geben.
Nun habe ich keine Ahnung wie ich hier weiter vorgehen kann. Meine Idee ist zunächst evt. Gem. § 156 StGb Strafanzeige wegen Falschabgabe zu stellen.
Kann mir jemand weiterhelfen??
LG
bin nun nach 1 Jahr Abwesenheit wieder voll da und einsatzbereit. Nun habe ich eine Akte auf dem Tisch, die mir viele große und kleine Fragezeichen ins Gesicht zaubert.
Die Schuldnerin ist in Deutschland gemeldet, arbeitet aber in den NL. Ich habe einen Titel aber noch keinen PfüB. Wir haben die DSin (AG) in den NL zunächst so angeschrieben. Diese haben sich nun heute gemeldet und gemeint, dass sie nicht verpflichtet sind zu zahlen, also zahlen sie auch nicht.
Die Sch. hat aber auch schon die ev abgegeben. Darin hat sie angegeben, dass sie eine Gehaltspfändung. Nach dem Telefonat stimmt dies wohl aber nciht. Dem AG ist das nicht bekannt. ZUdem hat sie einen befristeten AV. Das würde doch schon als Falschabgabe einer EV reichen, oder???? Zudem hat sie kein Konto angegeben, wobei ich nicht glaube, dass der AG das Gehalt in bar auszahlt. Diese Auskunft wollte mir der AG aber nicht geben.
Nun habe ich keine Ahnung wie ich hier weiter vorgehen kann. Meine Idee ist zunächst evt. Gem. § 156 StGb Strafanzeige wegen Falschabgabe zu stellen.
Kann mir jemand weiterhelfen??
LG