PfüB Stuhlmiete, hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bella-Sara
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#1

17.02.2011, 10:14

Hallo meine lieben, ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot bezüglich einer Stuhl bzw. Ladenmiete. Schuldner ist der Inhaber eines Friseursalons, welcher seine freien Plätze im Laden vermietet (Stuhl- bzw. Ladenmiete) mir der Drittschuldner bekannt, kann mir jemand eine Formulierungshilfe beim Pfüb geben?? ich steh total aufm Schlauch . . . Vielen dank schonmal für eure Gedanken
*finchen*
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#2

17.02.2011, 11:02

Mmh, das ist ja mal was außgergwöhnliches. Da hab ich jetzt kein Muster :D , aber vielleicht ist das hier schonmal ein Formulierungsanfang:

Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche aus der Vermietung von freien "Frisierplätzen/Friseurstühlen" im Geschäftslokal des Schuldners (Adresse). Der Drittschuldner mietet diese zum "eigenen Gebrauch" an. ???
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