PfüB Stuhlmiete, hilfe
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- Foren-Praktikant(in)
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Hallo meine lieben, ich hab ein vorläufiges Zahlungsverbot bezüglich einer Stuhl bzw. Ladenmiete. Schuldner ist der Inhaber eines Friseursalons, welcher seine freien Plätze im Laden vermietet (Stuhl- bzw. Ladenmiete) mir der Drittschuldner bekannt, kann mir jemand eine Formulierungshilfe beim Pfüb geben?? ich steh total aufm Schlauch . . . Vielen dank schonmal für eure Gedanken
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- Forenfachkraft
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Mmh, das ist ja mal was außgergwöhnliches. Da hab ich jetzt kein Muster , aber vielleicht ist das hier schonmal ein Formulierungsanfang:
Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche aus der Vermietung von freien "Frisierplätzen/Friseurstühlen" im Geschäftslokal des Schuldners (Adresse). Der Drittschuldner mietet diese zum "eigenen Gebrauch" an. ???
Die Pfändung erstreckt sich auf Ansprüche aus der Vermietung von freien "Frisierplätzen/Friseurstühlen" im Geschäftslokal des Schuldners (Adresse). Der Drittschuldner mietet diese zum "eigenen Gebrauch" an. ???