Hilfe! Vollpfändung auf P-Konto!!!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#1

16.02.2011, 18:30

Guten Abend!
Eben war ein Mdt. im Büro, dem das P-Konto komplett :shock: wg. Unterhaltszahlungen per PfüB gepfändet wurde, er kann überhaupt keine Verfügungen mehr vornehmen. Ich dachte immer, ein gewisser Grundbetrag wäre auf den P-Konten unpfändbar? Habt ihr so einen Fall schon einmal gehabt?
Danke!
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#2

16.02.2011, 18:44

Ja, in der vergangenen Woche. War es bei Euch auch die Pxxxbank?
Wir haben Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV eingelegt. Ausgang noch nicht bekannt.
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#4

17.02.2011, 10:19

In dem Fall war es die örtliche S...kasse - wir werden auch Erinnerung einlegen. Danke für eure schnellen Antworten!
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#5

17.02.2011, 10:35

:shock:
Ich dachte, dass gerade das P-Konto uns diese Arbeit ersparen würde...
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#6

21.02.2011, 14:41

Wann ist denn die Pfändung bei der Bank eingegangen? Vielleicht hatte er noch genügend Geld auf dem Konto bzw. seine Einkünfte nach der 14-Tages-Frist, falls er Leistungen nach § 55 SGB erhält, noch nicht abgehoben??? Oder hat er vielleicht seinen Freibetrag bezüglich Ehefrau, Kinder pp. nicht erhöhen lassen?? Ansonsten hat er ja nur einen monatlichen unpfändbaren Betrag von € 985,15 (falls keine weiteren Angehörige vorhanden sind), alles andere kann natürlich gepfändet werden.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#7

21.02.2011, 14:44

Ansonsten hat er ja nur einen monatlichen unpfändbaren Betrag von € 985,15 (falls keine weiteren Angehörige vorhanden sind), alles andere kann natürlich gepfändet werden
Ja eben. Wenn doch der Sockelbetrag unpfändbar ist, dann könnte der Mandant doch Verfügungen machen. Aber es geht ja anscheinend gar nix mehr.
Ich dachte, dass gerade das P-Konto uns diese Arbeit ersparen würde...
Quatsch. Das hat sich doch der Gesetzgeber ganz fein ausgedacht. Sowas macht mehr Arbeit, aber entlastet nicht :mrgreen:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Tigra
Foreno-Inventar
Beiträge: 2936
Registriert: 03.04.2006, 15:50
Wohnort: München

#8

21.02.2011, 14:46

ne, ich glaub die haben nicht geschnallt, dass der Sch. das Konto als P-Konto angelegt hat. Das hat wahrscheinlich die SPK übersehen. Ggf. kannste auch da mal anrufen und kurz mit der Pfändungsabteilung sprechen, dass ihr jetzt bereits Erinnerung einlegt, aber darum gebeten wird, vorab, das Kto. hinsichl. des Freibetrags wieder zu öffnen!
[size=85]capture life - create art[/size]
conni
Forenfachkraft
Beiträge: 216
Registriert: 24.04.2007, 11:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Hamburg

#9

21.02.2011, 15:04

nephele hat geschrieben:
Ansonsten hat er ja nur einen monatlichen unpfändbaren Betrag von € 985,15 (falls keine weiteren Angehörige vorhanden sind), alles andere kann natürlich gepfändet werden
Ja eben. Wenn doch der Sockelbetrag unpfändbar ist, dann könnte der Mandant doch Verfügungen machen. Aber es geht ja anscheinend gar nix mehr.

Vielleicht hat er seinen Sockelbetrag schon "verbraucht"?
ReLo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 339
Registriert: 09.02.2010, 12:55
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro

#10

22.02.2011, 13:14

So - ein Telefonat mit der Bank hat ergeben, dass der Sockelbetrag nun berücksichtigt wird, allerdings kann der Mandant über das Geld nur noch vor Ort in der Filiale verfügen. Überweisungen, Abhebungen etc. am Automaten oder Onlinebanking gehen gar nicht - toller Service sag ich nur.... naja, Hauptsache der Sockelbetrag ist erst mal gesichert. Nun stellt sich auch noch heraus, dass der Pfüb nicht richtig erlassen wurde und in der Forderungsaufstellung Beträge einfach mal doppelt enthalten sind - auf das Erinnerungsverfahren bin ich schon sehr gespannt...
Antworten