GVZ. Unterlagen zurück?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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IIDreamII
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#1

16.02.2011, 09:31

Hallo,

in einer Vollstreckungssache hat der Gerichtsvollzieher für uns die komplette Forderung beim Schuldner eingezogen. Nun möchte er, der GVZ, seine Unterlagen zurückbekommen...
Was muss ich denn da zurückschicken wenn die Sache erledigt ist?
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LuzZi
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#2

16.02.2011, 09:37

Welche Unterlagen will der GVZ haben? Das verstehe ich nicht. Es ist eher umgekehrt, nämlich dass er euch eure Unterlagen zurückschickt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
IIDreamII
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#3

16.02.2011, 09:38

Hmm... Deswegen meine ich ... ich verstehe auch nicht so ganz -.-
Deswegen frage ich ja ;)
Naja. ich warte einfach mal ab und frage meinen chef nachher :)

Aber trotzdem danke :lol:
Goldlöckchen

#4

16.02.2011, 10:09

Hat der GV versäumt, den Titel auszuhändigen und Euch versehentlich den Titel geschickt?

Notfalls beim GV anrufen.
silvester
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#5

16.02.2011, 10:24

Hat der GV etwa seine kompletten Unterlagen zurückgeschickt, als seine Originalakte samt Titel?
Ich würde auch den GV erst mal anrufen.
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Aurora-Sun
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#6

16.02.2011, 11:14

Ich würde den GVZ auch anrufen wenn er sich per Schreiben so unvollständig ausdrückt!!
IIDreamII
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#7

16.02.2011, 19:03

:thx hat sich schon erledigt :)
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Aurora-Sun
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#8

17.02.2011, 08:57

Und was kam bei raus??
H.Stummeyer
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#9

17.02.2011, 09:02

sweet_shugar hat geschrieben:Und was kam bei raus??
Das würde mich auch interessieren.
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