Inso: Forderung bestritten, festgestellt ... und doch nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tiko73

#1

15.02.2011, 16:06

Hallo zusammen,

hier also ein weiteres Kapitel "tiko und die Insolvenz" :roll:

Wir hatten eine Forderung für die Mdt. angemeldet.
Diese wurde bestritten und wir haben begründet.
Danach kam ein Schreiben der Inso-Verwalterin, dass vollumfänglich festgestellt wäre.

So, daraufhin ist natürlich nix mehr passiert.
Jetzt war die WVP rum und ich hab mal nach dem Stand der Sache (RSB ja, nein?) angefragt.

Dann kam ein Schreiben, dass RSB nicht beantragt wurde und ich freute mich und habe einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragt.

Nach einigem Hin und Her kam dann endlich die Antwort vom Gericht, dass die Forderung doch bestritten wäre und wir keinen vollstreckbaren Tabellenauszug bekommen können.

Wir haben dann dem Gericht das Schreiben der Inso-Verwalterin geschickt und nochmals um Übersendung des vollstreckbaren Auszugs gebeten.

Jetzt schreibt uns das Gericht zurück:
"Maßgeblich ist alleine und ausschließlich die hier geführte Insolvenztabelle und das dort protokollierte Prüfungsergebnis. Zur Forderung lag ein Schreiben der Insolvenzverwalterin zur nachträglichen Feststellung der Forderung Ihres Mandanten nicht vor, so dass die Forderung zum Zeitpunkt der Erstellung des Schlussverzeichnisses und der Genehmigung der Schlussverteilung weiterhin bestritten war und nunmehr infolge der Verfahrensbeendigung auch bleibt. Die vormalige Insolvenzverwalterin erhält eine Abschrift des geführten Schriftverkehrs. Von hier aus kann ansonsten nichts weiter veranlasst werden."

Puh! Und nu?
Haben wir ne Chance den Originaltitel zurück zu bekommen? Wahrscheinlich nicht, oder?
Was können wir machen? Die Inso-Verwalterin nochmal anschreiben?

Haben wir hier irgendwas falsch gemacht? Hätten wir uns nicht allein auf das Schreiben der Inso-Verwalterin verlassen dürfen, sondern auch noch zur Sicherheit bei Gericht nachfragen müssen/sollen?

Wie können wir solche Sachen in Zukunft vermeiden? Tipps werden gerne angenommen :-)

Hoffentlich kann mich hier einer von euch Inso-Spezies wieder etwas schlauer machen :-)

Bis später und schon mal :thx
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vanhitomi
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#2

15.02.2011, 16:53

Für die Zukunft --> keine Originaltitel übersenden. Kopien genügen, § 174 Abs.1 InsO.
Namaste
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#3

15.02.2011, 17:00

Aber rein von der Sache her ist das echt ne Schweinerei.
Da sagen die Gericht und die Insolvenzverwalter immer, man solle von Sachstandsanfragen Abstand nehmen, aber Arbeiten tun sie auch nicht richtig!

Zur Sache selbst: Tja, mmh.
Ist Insolvenzverwalterin evtl. Rechtsanwältin. Vielleicht kann man da über die Berufspflichten an die RAin ran???
Aber weiß ich auch nicht genau
:?
***Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
BabyBen

#4

15.02.2011, 17:24

Aber viele Gerichte verlangen Originaltitel und nach den Vorgaben des Gerichts hat sich der Verwalter zu richten.

Ich würde mal überlegen, ob man hier nicht Schadenersatzansprüche gegen die Verwalterin begründen kann.

Im Übrigen liebe ich die Verallgemeinerungen. Wem noch nie ein Fehler passiert ist, der werfe den ersten Stein.
tiko73

#5

15.02.2011, 19:26

:thx schon mal

Ja, die Inso-Verwalterin ist eine RAin - also, da erstmal abwarten, ob die sich meldet, weil das AG hat ja die Korrespondenz anscheinend dahin weitergeleitet. Und dann werd ich das ggf. doch mal an meine Cheffin geben, dass sie das mal prüft.

Ich weiß, dass man nicht die Originale schicken muss. Allerdings wurde das hier bislang irgendwie meist (oder immer?) gemacht. Ich bin ja noch nicht so lange hier, von daher wars dann wenigstens nicht mein Fehler :-)

Hatte letztens auch ne Sache, wo z.T. bestritten wurde - ich wollte das prüfen und die Unterlagen anschauen, da war leider gar nie nix da :-( . Hier wurden auch irgendwie grundsätzlich kaum oder gar nicht die ZV-Unterlagen kopiert, bevor sie raus sind. Hab ich jetzt noch Spaß mit, weil ich in jeder Akte, die ich hier das erste Mal anfass, die Unterlagen kopieren kann :roll:
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#6

15.02.2011, 20:55

Tikolino, das Problem mit den nicht kopierten Unterlagen kenne ich auch ;-)

Wenn das Gericht die Insolvenzverwalterin anschreibt und um Stellungnahme bittet, wird die Verwalterin wohl auch dem Gericht antworten (und nicht Euch).

Was das Übersenden von Originaltiteln betrifft: da habe ich mich auch immer geweigert - leider bestehen einige Gerichte trotzdem drauf :( Paderborn gehört glücklicherweise nicht dazu (ich weiß, das hilft Dir jetzt nicht wirklich)
Viele Grüße

ich
tiko73

#7

15.02.2011, 21:16

wifey, dann gründen wir den Club der ZV-Unterlagen-Kopierexperten ;-)

Gut, also schreib ich die Inso-Verwalterin auch selbst noch mal an und frag nach :-)
Kriegt sie das eben alles doppelt ;-)
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#8

15.02.2011, 21:20

Auch da muss ich jetzt wieder meinen Senf dazu geben: ich befürchte, es bringt nichts, wenn Du die Verwalterin auch noch anschreibst. Sie wird dem Gericht antworten und Ihr werdet über das Gericht wahrscheinlich eine Abschrift von der Antwort bekommen. Wir haben vom Gericht meistens Fristen für solche Stellungnahmen von 1 Monat. Vielleicht einfach mal in nem Monat bei Gericht nachfragen (ob und wie sich die Verwalterin dazu geäußert hat).
Je nach Verfahren handhaben wir es so, dass die "Gegenseite" automatisch ne Abschrift der Stellungnahme bekommt (hängt aber auch von der Laune meiner Chefin ab :oops: )

Dem Club trete ich bei :mrgreen:
Viele Grüße

ich
tiko73

#9

15.02.2011, 21:23

Ok, dann leg ichs mir also erstmal auf WV und warte ab und trinke Tee :-)

Mag noch jemand ne Tasse? *fragenddieTeekanneindieRundeschwenk*
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#10

15.02.2011, 21:24

Prost :kaffee
Viele Grüße

ich
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