Antrag nach § 888 zurücknehmen, wer trägt Kosten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Myszka
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 07.08.2006, 15:55
Wohnort: Köln

#1

11.02.2011, 11:33

Hallo alle zusammen,

wir haben einen Antrag nach § 888 gestellt. Nunmehr habe ich rausgefunden, dass nach Nr. 2111 GKG € 15,00 anfallen.

Wenn ich den Antrag zurücknehme, werden mir dann die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes auferlegt? Kennt sich da jemand aus.
Oder trägt hier jeder seine eigenen Kosten.

Was wäre wenn ich den Antrag als erledigt erkläre.

Ist soll rausfinden, was hier kostentechnisch am günstigsten für unseren Mandanten ist.

:thx schon mal für eure Hilfe.
Myszka
Forenfachkraft
Beiträge: 133
Registriert: 07.08.2006, 15:55
Wohnort: Köln

#2

11.02.2011, 13:22

Kann mir den keiner weiterhelfen :(
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

11.02.2011, 13:45

Warum willst du den Antrag denn zurücknehmen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#4

09.03.2011, 18:28

ich wäre dankbar, wenn die Frage beantwortet werden würde, denn ich steh vor einer ähnlichen Frage. Allerdings haben wir den Antrag für erledigt erkärt. Die 15,00 € haben wir eingezahlt.
Bild

Bild
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

10.03.2011, 09:05

@Elli: Hast du ne Kostengrundentscheidung?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#6

11.03.2011, 20:26

ja schon, aber nicht hier, sondern auf Arbeit :). ich werd die mal in den nächsten Tagen hier einstellen. Erstmal Danke!
Bild

Bild
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#7

12.04.2011, 10:11

so jetzt hab ich den Beschluss vorliegen, aber in dem geht es nur um die Streitwertfestsetzung.
Bild

Bild
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#8

12.04.2011, 10:26

Warum hast du denn den Antrag für erledigt erklärt? Wenn der Gegner Anlaß zur Einreichung des Antrages gegeben hat und die "Erledigung" erst nach der Anhängigkeit eingetreten ist, dann würde ich beantragen, dem Gegner die Kosten aufzuerlegen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
ellimorelli
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1776
Registriert: 11.06.2009, 22:01
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Thüringen

#9

12.04.2011, 10:33

Wir haben den Antrag für erledigt erklärt, da wir in die 2. Stufe unserer Stufenklage übergegangen sind.
Also mach ich einen normalen KFA?
Bild

Bild
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

12.04.2011, 10:40

Du kannst nur einen KfA machen, wenn du eine Kostenentscheidung hast.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten