KFB mit Kosten von Anwalt und RSV Mdt.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Angeleye
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#1

10.02.2011, 16:01

Hallo an alle,

ich steh gerade ein bisschen aufm Schlauch.

Habe hier einen KFB über Anwaltskosten und Fahrtkosten. Da der Mandant rechtsschutzversichert ist, hat diese auch die Anwaltskosten gezahlt. Jedoch hat die RSV die Fahrtkosten nicht übernommen, so dass diese eigentlich der Mandant zu tragen hat.
Dieser stellte sich bis heute quer, so dass die Kostenrechnung hier noch offen ist.

Mein Problem jetzt, die Rechtsschutzversicherung möchte den Titel um selbst zu vollstrecken.

Wenn ich den Titel rausgebe, wird die Versicherung ja nicht die Fahrtkosten für uns mit eingeklagen. Gehe ich mal schwer davon aus.

Soll ich jetzt zuerst den Teilbetrag der uns zusteht vollstrecken und dann den Titel an die RSV herausgeben? Wie macht ihr das denn in der Praxis so?

Noch ein Problem ist, dass der KFB gequotelt wurde und nur zu 29 % eine Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Diese 29 % würden unsere Fahrtkosten decken. Wir gehen davon aus, dass die restlichen 71 nicht beigetrieben werden können.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie man das in der Praxis so handhabt, hatte so einen Fall noch nie.

Liebe Grüße
Tanja
Nadsch
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#2

10.02.2011, 20:12

Wenn die Rechtsschutz die RA-Kosten schon ausgeglichen hat, wieso benötigt diese den Titel?

Du könntest evtl. aus dem vollstr. KFB bezüglich Fahrtkosten vollstrecken ggf. Mahnbescheid beantragen.
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#3

10.02.2011, 20:18

Wenn die Rechtsschutz die RA-Kosten schon ausgeglichen hat, wieso benötigt diese den Titel?
Um ihr Geld wiederzubekommen ;)

Das mit der Quote im KFB macht mich stutzig, geht das wirklich? Werden da nicht normalerweise 2 KFB erstellt? :nachdenk
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#4

10.02.2011, 20:28

Also das Problem ist, dass es ein Verfahren mit Klage und Widerklage war.

Klage wurde gewonnen, Versicherung der Gegenseite war nur bei der Widerklage mitverklagt, so dass diese auch nur bei der Widerklage bei den Kosten berücksichtigt wurden.
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#5

10.02.2011, 20:30

Schon klar, aber was steht im KFB genau? Sicher nicht, daß X 29% und Y 71% daraus zu zahlen hat.
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#6

10.02.2011, 20:34

Sicher nicht! Wenn der Mandant die Fahrtkosten nicht zahlt, lass sie festsetzen, dann habt ihr nen eigenständigen Titel darüber.
Zuletzt geändert von Pepples am 10.02.2011, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

10.02.2011, 20:38

Die erst Frage ist doch m. M. n., ob der Mandant überhaupt darüber aufgeklärt wurde, daß er diese Fahrtkosten zu zahlen hat, weil der ist ganz sicher davon ausgegangen, daß die RSV das zahlt. Wurde ihm die Deckungszusage geschickt? Da steht das ja in der Regel drinne, daß diese Kosten nicht übernommen werden.
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#8

11.02.2011, 00:06

Irgendwie bin ich nicht sicher, ob ich den Sachverhalt verstehe.
Du hast einen KFB zugunsten Deines Mandanten, der 29 % der auf Eurer Seite entstandenen Kosten abdeckt, aus dem Du aber noch nicht vollstreckt hast. Richtig ?
Dann ist es doch völlig korrekt, wenn Du im Namen des Mandanten Dich bemühst, die titulierten Beträge freiwillig oder durch Vollstreckung von der Gegenseite zu bekommen, dürfte bei einer Versicherung doch nicht so schwer sein.
Solange wird schon mal kein KFB an irgendwen rausgegeben.
Wenn dann an Dich gezahlt wurde, mußt Du nicht alles brav an die RSV weiterreichen.
Bei Rechtsschutzverträgen gilt das Quotenvorrecht des VN, das heißt, seine Selbstbeteiligung oder wie hier die Fahrtkosten werden auch dann zu 100 % an den Mandanten erstattet, wenn nur ein Teil aller Kosten tituliert wurde (hier eben 29 %).
Also: beigetriebene Euronen abzüglich der offenen Fahrtkosten, die als vom Md. gezahlt unterstellt werden, Rest an RSV.
Dann, und nur dann, kannst Du denen auch gerne den KFB geben.
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#9

11.02.2011, 06:38

Dann würde ich an deiner Stelle den Ausgangspost mal richtig lesen:
Habe hier einen KFB über Anwaltskosten und Fahrtkosten. Da der Mandant rechtsschutzversichert ist, hat diese auch die Anwaltskosten gezahlt. Jedoch hat die RSV die Fahrtkosten nicht übernommen, so dass diese eigentlich der Mandant zu tragen hat.
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#10

11.02.2011, 08:21

... dann hab ich den Ausgangspost ja richtig verstanden ...
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