Vergleich Unterhalt - Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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naylu
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#1

10.02.2011, 10:17

Habe soeben eine Akte auf den Tisch bekommen, in der ich einen familiengerichtlichen Vergleich über Unterhalt im Parteibetrieb an die Gegenseite zustellen soll.
Eigentlich war ich der Meinung, dass das von Amts wegen zugestellt wird und ich bei Gericht lediglich die Zustellungsbescheiningung einholen muss.
Was ist hier richtig? Zustellung von Anwalt zu Anwalt oder von Amts wegen?

Vielen Dank schonmal :thx

Naylu
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lucy1510
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#2

10.02.2011, 10:28

Vergleiche werden nie von Amts wegen zugestellt. Immer im Parteibetrieb.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#3

10.02.2011, 10:40

:zustimm
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Liesel
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#4

10.02.2011, 10:44

Vergleiche werden auch manchmal vom Gericht per EB zugestellt. Also prüfen, ob das bei dir der Fall ist. Wenn ja, kannst du die Anbringung des Zustellnachweises bei Gericht beantragen (sofern der Gegner auch anwaltlich vertreten war). Wenn nicht, mußt du noch zustellen.
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naylu
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#5

10.02.2011, 10:46

:thx :thx :thx
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lucy1510
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#6

10.02.2011, 10:57

@Liesel: Hab ich aber noch nicht gehabt. Vielleicht ist es ja auch von Bezirk zu Bezirk verschieden. Aber hier machen die das nicht.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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