Zwangsvollstreckung wg. Lieferung/Herausgabe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tamia83
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#1

03.02.2011, 16:18

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem:

Ich habe ein Urteil vorliegen, wonach der Beklagte an den Kläger einen mangelfreien Sessel liefern soll (Nacherfüllung).

Wie leite ich denn nun die Zwangsvollstreckung ein??? Kann mir evtl. jemand helfen?!
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tweetyS
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#2

03.02.2011, 16:30

§ 888 ZPO (?!). Also über Zwangsgeldandrohung.
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Schlumpf71
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#3

03.02.2011, 16:34

Ich würde dem Schuldner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen und mit Ersatzvornahme drohen. Die Kosten der Ersatzvornahme können dann ganz normal - wie ein Zahlungstitel - vollstreckt werden. Die Kosten der Ersatzvornahme sollten aber angemessen sein, sonst droht Vollstreckungserinnerung.

:stecken
Tamia83
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#4

03.02.2011, 16:48

Danke Euch beiden! :)

Also kann ich nicht einfach den GVZ los schicken?

Der Mdt. will unbedingt diesen Sessel haben und hat auch keine große Lust mehr, der Gegenseite noch weitere Fristen (von uns gesetzte Frist zur Nacherfüllung ist bereits abgelaufen) einzuräumen.

Ich mach sooo selten Zwangsvollstreckungssachen, ich steh total auf dem Schlauch. :-/
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Schlumpf71
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#5

03.02.2011, 17:10

Dann hilft wohl bloß noch die Ersatzvornahme. Sessel woanders kaufen, GV Titel und Rechnung zuschicken und vollstrecken. In der Hoffnung, dass da Geld zu holen ist. :teufel
Tamia83
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#6

04.02.2011, 08:44

Hmm ... ok, dann werde ich das mal so machen.

:thx
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