Mein Schuldner hat Grundbesitz. Ich habe einen Grundbuchauszug angefordert. Mir wurde ein "auszugsweiser" Ausdruck übermittelt. Es fehlt eine Seite (Abt. III). Als ich diese fehlende Seite nachforderte, wurde mir gesagt, dass die auf der fehlenden Seite befindlichen Eintragungen nicht den Schuldner, sondern seine Ehefrau betreffen. Ich hätte aber kein Auskunftsrecht bezüglich der Ehefrau meines Schuldners, so dass mir lediglich der auszugsweise Ausdruck zur Verfügung gestellt werden kann.
Ich mag mich eigentlich nicht damit abfinden, zumal es das erste Mal ist, dass ein Gericht so verfährt...
Grundbuchauszug
Weise das Gericht doch nochmal drauf hin, dass du ein berechtigtes Interesse am GB-Auszug hast. Warum sollten sie dir denn den Einblick verwehren? Komisches Gericht. Hast du irgendwas als Nachweis, falls das GB-Amt weiter zickt?
Mahlzeit!