Antrag nach § 850 f Abs. 1 ZPO
Verfasst: 24.01.2011, 13:50
Hallo alle zusammen,
ich habe hier eine Frage bzgl. eines Antrags nach § 850 f Abs. 1 ZPO. Der Schuldner schuldet der Gläubigerin gem. Vergleich laufenden sowie rückfälligen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Nun kommt der Schuldner mit dem vom Gericht angesetzen Betrag nicht aus. Ich soll nun einen Antrag stellen, weil der Schuldner eine Immobilie hat und wollte hier fragen, ob es sinnvoll ist, da ich nicht weiß, ob die Miete (Darlehen) voll anzurechnen ist...
Hat hier jemand vielleicht Erfahrung mit dem Thema?? Ich komme hier nicht weiter
ich habe hier eine Frage bzgl. eines Antrags nach § 850 f Abs. 1 ZPO. Der Schuldner schuldet der Gläubigerin gem. Vergleich laufenden sowie rückfälligen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Nun kommt der Schuldner mit dem vom Gericht angesetzen Betrag nicht aus. Ich soll nun einen Antrag stellen, weil der Schuldner eine Immobilie hat und wollte hier fragen, ob es sinnvoll ist, da ich nicht weiß, ob die Miete (Darlehen) voll anzurechnen ist...
Hat hier jemand vielleicht Erfahrung mit dem Thema?? Ich komme hier nicht weiter