Sicherungsvollstreckung auch in Konto möglich??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bibi
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#1

24.01.2011, 12:33

Liebe Forenos,

ich hoffe Ihr könnt mir bei folgender Frage helfen:

Wir haben ein Urteil, das gegen SL vollstreckbar ist. Die Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO in das Grundstück des Schu wurde bereits eingeleitet - Zwangshypothek ist auch eingetragen.

Nun bin ich der Meinung irgendwo mal gehört zu habe, dass man auch in ein Konto vollstrecken kann, allerdings nur mit einem Pfändungsbeschluss und nicht mit einem Pfüb. Die bestehende Forderung wäre dann zu Gunsten des Gläubigers gepfändet, dürfte aber erst nach Erlass eines separaten Überweisungsbeschlusses ausgezahlt werden. Dies würde auch ohne Leistung der Sicherheit funktionieren.

Kann mir Jemand von Euch sagen, ob das so korrekt ist. Oder ist die einzige Möglichkeit aus einem gegen SL vollstreckbaren Urteil zu vollstrecken die ZV in Grundstücke?

Danke schonmal für Eure Hilfe.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Goldlöckchen

#2

24.01.2011, 13:00

Kontopfändung nach 720a ZPO - ohne Überweisungsbeschluß
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