Pfändung Sparkonto Vorrang Bank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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PinkLady
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#1

21.01.2011, 14:27

Liebe Forumgemeinde,

ich weis es ist Freitagnachmittag aber ich benötige noch einmal Hilfe.

Wir haben zu unseren Gunsten u. a. ein Sparkonto bei der Sparkasse gepfändet, Herausgabeanspruch stand im PfÜB mit drin, werde jetzt so verfahren wie ich es mir hier schon beigelesen habe. Aber:

Die Bank gibt in der DS-Erklärung an, dass sie vorrangige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung haben.

Wenn ich nun also für teuer Geld das Sparbuch beschaffe und dieses dann vorlege zur Auflösung, spiele ich damit der Bank in die eigene Tasche oder bekomme ich in diesem Fall als Rangerster das Geld auch wenn die Bank eigene Forderungen hat???

Vielen Dank schon einmal
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tweetyS
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#2

21.01.2011, 17:18

Ich würde sagen, der Anspruch der Bank geht vor, kann es Dir aber nicht belegen.
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