Schuldner Vorführen lassen - Wie geht das von statten?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lunashine
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#1

21.01.2011, 09:58

Es liegt ein Insolvenzantrag durch eine Krankenkasse vor. Wir sind schließlich als Gutachter beauftragt worden.

Nun war der Schuldner zu einer Anhörung da, hatte aber keinerlei Unterlagen mit. Der Schuldner wurde dann schließlich gebeten, die Unterlagen binnen 2 Tagen nachzureichen. Dieser Aufforderung kam er nicht nach. Auch war er telefonisch nicht mehr zu erreichen.

Zwischenzeitlich sind mehrere Schreiben an den Schuldner gesandt worden - ohne Erfolg.

Schließlich wurde das InsG hierüber informiert. Diese haben ihm eine Frist zur Abgabe gesetzt, die er auch fruchtlos verstreichen ließ.

Nun nach knapp 2 Monaten meldete sich der Schuldner und teilte mit, dass ihm ein Haftbefehl zur Vorführung zugestellt worden sei. Daraufhin gab er einen geringen Teil der angeforderten Unterlagen bei uns ab. Aber der Großteil fehlt nach wie vor.

Von dem Haftbefehl weiß ich nur vom Schuldner. Vom Gericht habe ich nichts erhalten. Ist das normal?

Wie ist nun das weitere Verfahren? Ich hatte das bislang noch nicht, dass ein Schuldner vorgeführt werden musste.

Kann mich da mal jmd aufklären :oops:
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mücki
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#2

21.01.2011, 14:28

:kopfkratz Soweit ich weiß, wird der Schuldner vorgeführt, sofern der GA nicht erklärt, dass die Unterlagen vollständig vorliegen. Im Termin muss er die geforderten Unterlagen dann mitbringen (dafür verlangt das Gericht eine Aufstellung welche Unterlagen genau fehlen). Hat der Schuldner wiederum keine Unterlagen dabei droht sogar Haft. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal beim Insolvenzgericht an rufen und nachfragen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
BabyBen

#3

21.01.2011, 14:36

Na hattet Ihr das in Deiner alten Heimat nie?

Dort läuft das in der Regel so: GA kommt nicht weiter und stellt einen Antrag auf Anhörung durch das Insolvenzgericht. Insolvenzgericht lädt Schuldner unter Anweisung, welche Informationen zu erteilen und welche Unterlagen vorzulegen sind. Kommt der Schuldner dem Anhörungstermin nicht nach, wird Haftbefehl erlassen. Vollzug erfolgt durch Gerichtsvollzieher. Danach ist die praktische Handhabung etwas unterschiedlich. Manche Gerichte lassen Schuldner durch Gerichtsvollzieher direkt beim GA vorführen. Die meisten Gerichte aber bei sich selbst. Die Insolvenzgerichte informieren GA eigentlich, weil eine Anhöhrung ohne den GA wenig Sinn macht. Aber ich denke, dass Euer Gericht Euch schon mitteilen wird, wenn es dem Schuldner habhaft geworden ist. Und Du kannst dem Schuldner ja auch noch mal in den allerschwärzesten Farben ausmalen, was bald mit ihm passieren wird.
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Lunashine
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#4

21.01.2011, 15:11

Dafür war die Kanzlei vllt ein wenig klein :wink: Außerdem waren die Schuldner immer so brav und sind gekommen. Da habe ich immer meinen Charm spielen lassen können :D
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