Zwangsvollstreckung aus Buchgrundschuld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Piaplano
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#1

20.01.2011, 10:50

Ich habe noch ein Problem.
Ich habe eine vollstreckbare notarielle Urkunde vorliegen in der die Bestellung einer Buchgrundschuld beurkundet wurde. Nun ist es so dass der Gläubiger sein Geld nicht erhalten hat und ich aus der Urkunde die Vollstreckung einleiten soll. Könnt ihr mir sagen wie ich das machen soll? Wie gesagt mir liegt nur die Urkunde vor, von einer Zustellung ist auch nichts vermerkt. Ich finde dazu einfach nichts. Kann ich einen einfachen ZV-Auftrag machen?
Bitte helft mir, mein Chef sitzt mir im Nacken….
LG Nadine
Geiselmann
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#2

20.01.2011, 19:06

Hallo,

zur Zwangsvollstreckung müssen die Vollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung und Wartefrist gem. § 798 ZPO erfüüllt sein.
1. Nachschauen, ob in der Grundschuldbestellung der Besteller der Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
2. Die Klausel wird vom Notar erteilt.
3. Der Titel muss zugestellt werden durch GV
4. Danach muss die Wartefrist abgewartet werden.

S. Geiselmann
Piaplano
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#3

24.01.2011, 08:28

Hallo,
ja der Besteller hat sich der ZV unterworfen... die Klausel ist auch da...
Dann werde ich jetzt mal zustellen lassen.
Wenn ich das alles habe, was muss ich dann für einen Antrag stellen? Einen einfachen ZV-Auftrag?
Feelein
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#4

24.01.2011, 11:09

Du stellst einen ganz normalen ZV-Antrag beim Amtsgericht ( hiermit beantragen wir blablablub aus der grundschuld xyz sowie blabla gegen blabbla blub)

und wenn ich mich nicht irre, in diesem Fall, an dem Ort an welchem sich das Grundstück befindet, auf welchem die Grundschuld liegt.
Mahlzeit!
Feelein
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#5

24.01.2011, 11:09

Du stellst einen ganz normalen ZV-Antrag beim Amtsgericht ( hiermit beantragen wir blablablub aus der grundschuld xyz sowie blabla gegen blabbla blub)

und wenn ich mich nicht irre, in diesem Fall, an dem Ort an welchem sich die Immobilie befindet, auf welcher die Grundschuld liegt.
Mahlzeit!
Geiselmann
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#6

24.01.2011, 18:19

Hallo,

die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Vollstreckungsmaßnahme.
PfüB, § 828 ZPO
Immobiliarvollstreckung § 1 ZVG.

S. Geiselmann
Piaplano
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#7

22.02.2011, 10:45

So habe jetzt die notarielle Urkunde zurück mit dem Zustellungsnachweis. Nun weiss ich nicht was ich in den ZV-Auftrag reinschreiben muss, das is so kompliziert. Ich mach sonst nur normale Vollstreckung oder mal nen PfüB. Hat jemand vielleicht ein Muster wie ich das schreiben muss?
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