Hallo,
brauche dringend Hilfe.
Ich soll eine eine Vormerkung für eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Unser Titel muss öffentlich zugestellt werden. Deshalb will mein Chef die Vormerkung. Habe dies noch nie gemacht.
Wer kann mir so schnell wie möglich den Formlartext zukommen lassen. Bin schon am wühlen, finde aber in meinen Büchern nichts.
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.
acilegna
Eintragung einer Vormerkung einer Zwangssicherungshypothek
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In der ZV-Sache
xy
beantrage ich, namens und im Auftrag der vn mir vertretenen Gläubigerin im GB von xy Grundstück lfd. Nr. xxx eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Gläubigerin auf xxx einzutragen.
Die Schuldnerin ist nach dem am ... verkündeten in der Anlage beigefügten vorläufig vollstr. Urteil des ...gerichts zur Zahlung von xy€ verurteilt worden, der sie nicht nachgekommen ist.
Die Eintragung einer Vormerkung ist damit geboten, sie gilt als bewilligt.
ABER:
Auf Prozessvergleiche, notarielle Urkunde oder als Beschluss ergangene einstweilige Vergüungen findet die Vorschrift keine Anwendung, mangels einer Leistungsverpflichtung auch nicht auf ein Feststellungsurteil.
PS:
Ggf. muss eine Sicherheitsleistung erbracht worden sein.
xy
beantrage ich, namens und im Auftrag der vn mir vertretenen Gläubigerin im GB von xy Grundstück lfd. Nr. xxx eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs der Gläubigerin auf xxx einzutragen.
Die Schuldnerin ist nach dem am ... verkündeten in der Anlage beigefügten vorläufig vollstr. Urteil des ...gerichts zur Zahlung von xy€ verurteilt worden, der sie nicht nachgekommen ist.
Die Eintragung einer Vormerkung ist damit geboten, sie gilt als bewilligt.
ABER:
Auf Prozessvergleiche, notarielle Urkunde oder als Beschluss ergangene einstweilige Vergüungen findet die Vorschrift keine Anwendung, mangels einer Leistungsverpflichtung auch nicht auf ein Feststellungsurteil.
PS:
Ggf. muss eine Sicherheitsleistung erbracht worden sein.
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Hallo,
eine Sicherungszwangshypothek kann nicht durch Vormerkung gem. § 883 BGB gesichert werden.
S. Geiselmann
eine Sicherungszwangshypothek kann nicht durch Vormerkung gem. § 883 BGB gesichert werden.
S. Geiselmann