erneute Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNo1309
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#1

12.01.2011, 11:37

Hallo, wir haben im Jahre 2005 das Arbeitseinkommen eines Schuldners gepfändet. Die Drittschuldnerin hat auch entsprechend im Mai 2005 eine Drittschuldnererklärung abgegeben. Wir haben nunmehr die Drittschuldnerin gebeten, uns erneut eine Auskunft zu erteilen. Die Drittschuldnerin verweigert jedoch eine neuere Drittschuldnererklärung mit dem Hinweis, dass sie ihre Schuldigkeit getan hätte mit der ersten Drittschuldnererklärung im Mai 2005.
Besteht ein Anspruch auf Abgabe einer aktuellen erneuten Drittschuldnererklärung? Gibt es hier evtl. entsprechende Entscheidungen? In welchem Zeitraum kann man von der Drittschuldnerin verlangen, eine neue Erklärung abzugeben?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
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tweetyS
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#2

12.01.2011, 11:42

Wir verfahren normalerweise so, dass wir nachfragen, wann denn mit Zahlungen gerechnet werden kann. Bislang sind wir damit gut gefahren. Hat das bei Euch nichts genutzt?

Ob ein Anspruch besteht, weiß ich nicht.
Jupp03/11

#3

12.01.2011, 11:44

BGH VIII ZR 279/81

keine Ergänzung
Fran
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#4

13.01.2011, 21:58

Ich denke nicht, dass ein Anspruch besteht; weiß es aber nicht genau.
Ich schreibe im Normalfall aber auch den DS an und frage, ob in naher Zukunft mit einer Befriedigung -zumindest teilweise- der Forderung gerechnet werden kann. Dann kommt eigentlich immer ne Auskunft.
Ansonsten bleibt der Anspruch ja gepfändet. Wenn dann Überschüsse kommen, bekommt man ja das Geld.
Fran
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