Teilwiderspruch MB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

10.01.2011, 15:57

Hallo, die Gegenseite hat lediglich gegen die Kosten und Zinsen einen Widerspruch eingelegt, nicht gegen die Hauptforderung.

Das Verfahren wurde nun abgegeben. Muss ich die Hauptforderung nun titulieren lassen? oder wird das auch vorm AG dann geklärt?
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5171
Registriert: 15.05.2009, 09:36
Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
Wohnort: Bayern

#2

10.01.2011, 16:02

Dann würde ich jetzt über die Hauptforderung Vollstreckungsbescheid beantragen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#3

10.01.2011, 16:06

Bzgl. der Hauptforderung kannst Du beim AG - Mahnabt. - einen Teil-VB beantragen.

Wenn das Verfahren bzgl. Kosten u. Zinsen abgegeben wurde und Ihr dieses weiter betreibt, wird beim dann zuständigen Gericht nur über die Kosten und Zinsen verhandelt.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

10.01.2011, 22:49

Und wie beantrage ich diesen Teil-Vollstreckungsbescheid? Gibt es da ein extra Vordruck für?
:oops:
Benutzeravatar
tweetyS
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 631
Registriert: 30.08.2010, 17:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Großraum Stuttgart

#5

11.01.2011, 09:12

Du schreibst einfach ans AG - Mahnabt. - (sinngemäß): "... beantrage ich bzgl. der Hauptforderung einen Teil-Vollstreckungsbescheid zu erlassen."

Dann solltest Du noch dazu schreiben, ob u. ggf. wann und in welcher Höhe Zahlungen eingegangen sind.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

12.01.2011, 21:58

ok, danke...
Antworten