Hallo, die Gegenseite hat lediglich gegen die Kosten und Zinsen einen Widerspruch eingelegt, nicht gegen die Hauptforderung.
Das Verfahren wurde nun abgegeben. Muss ich die Hauptforderung nun titulieren lassen? oder wird das auch vorm AG dann geklärt?
Teilwiderspruch MB
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann würde ich jetzt über die Hauptforderung Vollstreckungsbescheid beantragen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- tweetyS
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Bzgl. der Hauptforderung kannst Du beim AG - Mahnabt. - einen Teil-VB beantragen.
Wenn das Verfahren bzgl. Kosten u. Zinsen abgegeben wurde und Ihr dieses weiter betreibt, wird beim dann zuständigen Gericht nur über die Kosten und Zinsen verhandelt.
Wenn das Verfahren bzgl. Kosten u. Zinsen abgegeben wurde und Ihr dieses weiter betreibt, wird beim dann zuständigen Gericht nur über die Kosten und Zinsen verhandelt.
- tweetyS
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Du schreibst einfach ans AG - Mahnabt. - (sinngemäß): "... beantrage ich bzgl. der Hauptforderung einen Teil-Vollstreckungsbescheid zu erlassen."
Dann solltest Du noch dazu schreiben, ob u. ggf. wann und in welcher Höhe Zahlungen eingegangen sind.
Dann solltest Du noch dazu schreiben, ob u. ggf. wann und in welcher Höhe Zahlungen eingegangen sind.