Hallo Leute,
folgender Sachverhalt:
ZV gegen Mandanten. 3 Fälle bei uns. Rechnung nie beglichen. Des öfteren gemahnt.
Dann MB gegen die Firma und Mandanten privat. Widerspruch wurde eingelegt. Anspruchsbegründung ging raus.
Es erging ein VU. Weiterhin keine Zahlung. Vollstreckungsauftrag ans Gericht. Erfolglos. PfüB an eine Firma; wir hatten vermutete, dass der GF jetzt hier angestellt ist. Schreiben vom Drittschuldner kam zurück, dass keine Forderung des Schuldners bestünde. Im Protokoll stand: Anspruch auf Lohnzahlung/sonst. Anspruch: Bank € ..., Fa. .. € ..., Finanzamt € ...!!! Jetzt is es so, dass wir den Mandanten nicht mehr erreichen, weder privat noch geschäftlich. Die jeweilige Post kommt jetzt immer zurück. Hab hier keine Ahnung wie ich noch weiter machen soll/kann!!!
Hat jemand einen Rat???
GLG und einen schönen Wochenanfang
Zwangsvollstreckung gegen eigenen Mandanten
- tweetyS
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Hast Du es denn schon mit einer EMA oder Gewerbe- bzw. Handelsreg.ausk. versucht?
War das im "Protokoll" so gemeint, dass vorrangige Ansprüche bestehen oder hat Euer Schuldner die Ansprüche gegen Bank und FA? Dann könntest Du auch einen PfüB beantragen, auch wenn er dem Schuldner nicht zugestellt werden kann.
War das im "Protokoll" so gemeint, dass vorrangige Ansprüche bestehen oder hat Euer Schuldner die Ansprüche gegen Bank und FA? Dann könntest Du auch einen PfüB beantragen, auch wenn er dem Schuldner nicht zugestellt werden kann.
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Vielen Dank erstmal tweetyS.
EMA wurde noch nicht gemacht, wäre eine Option. Ob aber da was bei rum kommt!!!
Scheinbar ists so, dass der Schuldner Ansprüche gegen Bank und FA hat (lt. Protokoll, steht als Vermerk dabei, Titel sind nicht vorhanden). Echt ja, ich kann trotzdem eine PfüB machen, auch wenn er dem Schuldner nicht zugestellt wird? Und sicher, dass die Forderung wirklich bestehen kann ich nicht sein, oder?
EMA wurde noch nicht gemacht, wäre eine Option. Ob aber da was bei rum kommt!!!
Scheinbar ists so, dass der Schuldner Ansprüche gegen Bank und FA hat (lt. Protokoll, steht als Vermerk dabei, Titel sind nicht vorhanden). Echt ja, ich kann trotzdem eine PfüB machen, auch wenn er dem Schuldner nicht zugestellt wird? Und sicher, dass die Forderung wirklich bestehen kann ich nicht sein, oder?
- Hellsleeper666
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Du scheinst ja gerade erst mit der ZV anzufangen...
Egal wo der Schuldner ein Forderung hat, Du kannst dort überall PfÜbs hinmachen. Du kannst auch in einem PfÜB mehrere Drittschuldner einfügen (nummeriert und die Ansprüche dann jeweils auch nummeriert). Vorher jedoch vzv, damit die Ansprüche gesichert sind. Ob Du die aktuelle Anschrift des Schuldners dabei hast, ist egal. Du bekommst dann den Teil mit Unzustellbar zurück, der an den Schuldner geht, der PfüB ist aber wirksam.
Und ne EMA sollte man immer machen, wenn die nicht hilft, auch mal eine Adressprüfkarte von der Post verschicken (dabei immer ankreuzen, dass man die neue Anschrift haben möchte). Denn Schuldner melden sich oft nicht um, aber einen Nachsendeauftrag stellen sie ganz oft. Dabei vergessen sie oft den Passus der Weitergabe der Adresse zu streichen.
Ansonsten würde ich Dir echt empfehlen, mal viel hier rumzustöbern, da lernste einiges.
VIEL ERFOLG!
Egal wo der Schuldner ein Forderung hat, Du kannst dort überall PfÜbs hinmachen. Du kannst auch in einem PfÜB mehrere Drittschuldner einfügen (nummeriert und die Ansprüche dann jeweils auch nummeriert). Vorher jedoch vzv, damit die Ansprüche gesichert sind. Ob Du die aktuelle Anschrift des Schuldners dabei hast, ist egal. Du bekommst dann den Teil mit Unzustellbar zurück, der an den Schuldner geht, der PfüB ist aber wirksam.
Und ne EMA sollte man immer machen, wenn die nicht hilft, auch mal eine Adressprüfkarte von der Post verschicken (dabei immer ankreuzen, dass man die neue Anschrift haben möchte). Denn Schuldner melden sich oft nicht um, aber einen Nachsendeauftrag stellen sie ganz oft. Dabei vergessen sie oft den Passus der Weitergabe der Adresse zu streichen.
Ansonsten würde ich Dir echt empfehlen, mal viel hier rumzustöbern, da lernste einiges.
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Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
- Hellsleeper666
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P.S.: Selbständige haben aber meist NIEMALS einen Anspruch gegenüber dem Finanzamt. Lies das Protokoll nochmal genau, ob das nicht VORPFÄNDUNGEN sind. Nicht, dass Du da lauter PfüBs für viel Geld machst (GVZ Kosten pp) und dann ist da nix zu holen.
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Also ich rufe auch mal die ehemaligen Nachbarn einfach an. So mancher ist da auskunftsfreudig.
Und wenn der Schuldner noch dort arbeitet (Du hattest etwas von Lohnansprüchen geschrieben), dann schreib doch einfach als Adresse Schuldner, c/o Firma
Und wenn der Schuldner noch dort arbeitet (Du hattest etwas von Lohnansprüchen geschrieben), dann schreib doch einfach als Adresse Schuldner, c/o Firma
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@Möni.. mit den Nachbarn ist auch eine Idee, ein Versuch ists wert, danke.
Also ich hab nochmal nachgeschaut, im Protokoll steht:
Besondere Ermittlungen (§ 806 a ZPO)
Der Angetroffene erklärt auf Befragen, es besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung/sonst. Anspruch an:
1. Bank € 300
2. eine Firma € 60.000
3. Finanzamt € 6000
Und der Vermerkt: Titel sind nicht vorhanden.
Ich kann hier aber ja nicht von ausgehen, dass die Forderungen wirklich bestehen oder?
Also ich hab nochmal nachgeschaut, im Protokoll steht:
Besondere Ermittlungen (§ 806 a ZPO)
Der Angetroffene erklärt auf Befragen, es besteht ein Anspruch auf Lohnzahlung/sonst. Anspruch an:
1. Bank € 300
2. eine Firma € 60.000
3. Finanzamt € 6000
Und der Vermerkt: Titel sind nicht vorhanden.
Ich kann hier aber ja nicht von ausgehen, dass die Forderungen wirklich bestehen oder?
- tweetyS
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Der Schuldner geht davon aus, dass die Forderungen bestehen, aber ob es Bank, Firma und FA auch so sehen, ist die andere Frage.
Letztendlich müsst Ihr es natürlich entscheiden, ob Ihr PfÜB beantragen möchtet. Es kommt ja auch auf die Höhe Eurer Forderung an. Für Euch entstehen ja aber nur die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten.
Letztendlich müsst Ihr es natürlich entscheiden, ob Ihr PfÜB beantragen möchtet. Es kommt ja auch auf die Höhe Eurer Forderung an. Für Euch entstehen ja aber nur die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten.