Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mia
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#1

30.12.2010, 15:30

Hallo,

eine Frage aus Sicht des Drittschuldners: Was passiert, wenn der Drittschuldner (Arbeitgeber) Lohn des Schuldners an den Gläubiger ausbezahlen muss, der Gläubiger aber nicht mehr auffindbar ist?
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Juliane1985
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#2

30.12.2010, 15:34

Der Gläubiger ist doch euer Mandant? Gebt doch dem DS ersteinmal die Kontoverbindung eures Geschäftskontos an und dann suchst du in "aller Ruhe" nach dem Gläubiger..
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Mia
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#3

30.12.2010, 15:56

Juliane1985 hat geschrieben:Der Gläubiger ist doch euer Mandant? Gebt doch dem DS ersteinmal die Kontoverbindung eures Geschäftskontos an und dann suchst du in "aller Ruhe" nach dem Gläubiger
Nein, ich arbeite als RA-Angestellte nicht (mehr) beim Anwalt, sondern in einer Großhandelsfirma. Wir sind der Drittschuldner.
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Carmenzita
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#4

30.12.2010, 16:00

Tja Pech für den SCHU :mrgreen:
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
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#5

30.12.2010, 16:03

Carmenzita hat geschrieben:Tja Pech für den SCHU :mrgreen:
Wolltest du Schuldner schreiben? Wenn ja, warum? Eher Glück für den Schuldner und Pech für den Gläubiger. :!: Und Pech für mich, weil ich die Sache nicht vom Schreibtisch bekomme. :?
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Soenny
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#6

30.12.2010, 16:04

War der Gläubiger durch einen Anwalt vertreten? Habt ihr eine EMA gemacht?
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#7

30.12.2010, 16:14

EMA und GWA wurden gemacht; der Anwalt des Gläubigers ist verstorben; der Abwickler rührt sich einfach nicht.
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Soenny
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#8

30.12.2010, 16:19

Und der Gläubiger selber ist nicht auffindbar? Unbekannt verzogen oder wie ist die Mitteilung des Einwohnermeldeamtes?
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#9

31.12.2010, 08:13

JSanny hat geschrieben:Und der Gläubiger selber ist nicht auffindbar? Unbekannt verzogen oder wie ist die Mitteilung des Einwohnermeldeamtes?
EMA: unbekannt verzogen. GWA: Gewerbe wurde abgemeldet; Inhaber unbekannt verzogen.
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Soenny
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#10

31.12.2010, 08:29

Ist die Restforderung noch hoch? Ich würde ein separates Konto anlegen, die Forderung weiter bedienen und wenn alles erledigt ist würde ich bei Gericht hinterlegen, vielleicht vorher noch mal eine EMA versuchen. Es könnte ja durchaus sein, daß der Gläubiger wieder auftaucht.
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