Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Vergleich
Verfasst: 14.12.2010, 10:01
Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal Hilfe, hab einen vollstreckbaren Vergleich, wo unter Ziffer 2. steht, dass der Beklagte verpflichtet ist das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Kläger bis einschließlich 16.09.2010 abzurechnen und zu vergüten.
Nun hat der Beklagte uns die Abrechnungen zugeschickt aber immer noch kein Geld ausgezahlt. Ich wollte nun den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Bruttobeträge aus den Abrechnungen beauftragen und es kam zurück: "erhalten Sie die Vollstreckungsunterlagen zurück mit der Bemerkung, dass der Titel keinen vollstreckbaren Inhalt hat" Der Tenor ist durch das Vollstreckungsorgang nicht zweifelsfrei bestimmbar."
Versteht das wer?
Mir ist klar, dass ich normalerweise einen Beschluss wegen einer vertretbaren Handlung beantragen muss, damit ich die Abrechnungen bekomme, weiß jetzt die §§ nicht auswendig. Aber hier habe ich ja die Abrechnungen und deshalb auch die Beträge, wieso kann der Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken? Hab ihn auch angerufen und er meinte nur: " Da kann ja jeder einfach Abrechnungen vorlegen und sagen die stehen noch offen" Außerdem würde ich brutto vollstrecken" Ich habe ihm erklärt, dass ich ja nicht wisse, ob der Beklagte die Sozialbeiträge abgeführt hat und dies könne er ja abklären, dann würde mir auch netto reichen. Er konnte mir aber nicht erklären, was ich jetzt bei der Vollstreckung falsch gemacht habe und was ihn stört. Habt ihr ne Idee?
Danke schonmal für Eure Mühe!
Ich bräuchte mal Hilfe, hab einen vollstreckbaren Vergleich, wo unter Ziffer 2. steht, dass der Beklagte verpflichtet ist das Arbeitsverhältnis gegenüber dem Kläger bis einschließlich 16.09.2010 abzurechnen und zu vergüten.
Nun hat der Beklagte uns die Abrechnungen zugeschickt aber immer noch kein Geld ausgezahlt. Ich wollte nun den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Bruttobeträge aus den Abrechnungen beauftragen und es kam zurück: "erhalten Sie die Vollstreckungsunterlagen zurück mit der Bemerkung, dass der Titel keinen vollstreckbaren Inhalt hat" Der Tenor ist durch das Vollstreckungsorgang nicht zweifelsfrei bestimmbar."
Versteht das wer?
Mir ist klar, dass ich normalerweise einen Beschluss wegen einer vertretbaren Handlung beantragen muss, damit ich die Abrechnungen bekomme, weiß jetzt die §§ nicht auswendig. Aber hier habe ich ja die Abrechnungen und deshalb auch die Beträge, wieso kann der Gerichtsvollzieher nicht vollstrecken? Hab ihn auch angerufen und er meinte nur: " Da kann ja jeder einfach Abrechnungen vorlegen und sagen die stehen noch offen" Außerdem würde ich brutto vollstrecken" Ich habe ihm erklärt, dass ich ja nicht wisse, ob der Beklagte die Sozialbeiträge abgeführt hat und dies könne er ja abklären, dann würde mir auch netto reichen. Er konnte mir aber nicht erklären, was ich jetzt bei der Vollstreckung falsch gemacht habe und was ihn stört. Habt ihr ne Idee?
Danke schonmal für Eure Mühe!