Allgemeine Inso-Frage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

13.12.2010, 16:18

Hallo! Wir hatten für MA im Februar 2008 eine Forderung im Inso-Verfahren angemeldet. Seitdem hatten wir nichts mehr von dem Insolvenzverwalter gehört....Im Internet hab ich nachgeschaut, dort heißt es: Verfahrenseröffnung war Februar 2006, 1. Gläubigerversammlung war April 2006, 1. Prüfungstermin war Mai 2006.....ist es normal, dass wir nichts hören? meint ihr, wir könnten auch mal mit einer Zahlung rechnen??? wie oft sind wir verpflichtet, nachzufragen? können wir die Akten einfach liegen lassen?
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*finchen*
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#2

13.12.2010, 16:47

Hallo Samara,

Insolvenzverfahren können sich in der Tat über Jahre hinziehen und der Gläubiger bekommt davon nichts mit. Ich nehme mal an, dass ihr die Forderung für einen Mandanten angemeldet habt, der nun wissen will, wann er sein Geld sieht. Wir handhaben das bei Inso-Verfahren so, dass wir max. einmal im Jahr ein Fax an den Insolvenzverwalter schicken, mit der Bitte kurz den Sachstand (auch gerne handschriftlich auf dem Fax) mitzuteilen. Bisher haben alle immer brav etwas zurückgeschrieben. Ich habe selbst bei einem InsoVerwalter gelernt und auf solch kurzen Faxe haben wir auch immer geantwortet. Ein Versuch ist es wert. Sonst kann man leider nur abwarten, bis endlich die Schlussverteiligung kommt.

Viele Grüße
Finchen
Dodo1706
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#3

13.12.2010, 17:41

Ich würde immer so ca. 1,5 Monate nach dem Prüfungstermin beim Insolvenzverwalter nach dem Tabellenauszug fragen. Denn angenommen, dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung versagt, könntest du dir eine vollstreckbare Ausfertigung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht holen. Außerdem weißt du auf jeden Fall, ob die Forderung bestritten wurde und könntest sodann ggf. die Gründe für das Bestreiten aus dem Weg räumen. Sollte die Forderung nicht festgestellt werden und doch eine Quote anfallen, gehst du auf jeden Fall leer aus.

Ansonsten mach ich selbst ab und zu mal eine Sachstandsanfrage, insbesondere will ich dabei wissen, ob mit einer Quote irgendwann mal zu rechnen ist.
BabyBen

#4

13.12.2010, 18:33

Manche Insolvenzverwalter nutzen ein Gläubigerinformationssystem, welches über den normalen Internet-Explorer aufgerufen werden kann. Die Verwalter haben dann in der Regel einen Link auf der eigenen Homepage zum "GIS". Einfach mal nachschauen; Versuch macht kluch.
Gina

#5

13.12.2010, 18:54

@Samara:
Ja, ist normal, dass man nichts hört. Man muss sich selbst informieren. Der Verwalter kann nicht in jedem Verfahren jeden einzelnen Gläubiger über den Sachstand informieren. Auch in der Wohlverhaltensphase.
Eve80
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#6

13.12.2010, 21:17

Und ich sags immer wieder gern: wenn wir Verfahren nicht im GIS haben, bitte NICHT schriftlich nachfragen... Da komm ich, selbst mit handschriftlichem Rückfax, einfach nicht mehr hinterher... Einfach kurz anrufen und fragen, was Sache ist... Dauert keine 5 min und damit weniger Zeit als ein Schreiben ;-)
Jupp03/11

#7

13.12.2010, 21:21

Eve80 hat geschrieben:Und ich sags immer wieder gern: wenn wir Verfahren nicht im GIS haben, bitte NICHT schriftlich nachfragen... Da komm ich, selbst mit handschriftlichem Rückfax, einfach nicht mehr hinterher... Einfach kurz anrufen und fragen, was Sache ist... Dauert keine 5 min und damit weniger Zeit als ein Schreiben ;-)
schade, dass es von deiner Person nicht in jeder Insokanzlei eine gibt
Eve80
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#8

14.12.2010, 08:23

Ich glaub, das wäre nicht mal das Problem… Bei uns kommt ja auch dazu, dass man nicht mal die jeweilige Sachbearbeiterin des Verfahrens braucht, es ist vollkommen egal, wen man an der Strippe hat: den letzten Bericht schnell überfliegen kann jede von uns und die wichtigsten Daten (Masseunzulänglichkeit o. ä.) stehen auch im System ;-)

Das Hauptproblem dürfte eher sein, dass viele Mandanten sich mit einer Zusammenfassung eines Telefonats von ihrem Anwalt einfach nicht zufrieden geben, sondern schwarz auf weiß was vom Verwalter haben wollen… Und daran scheiterts meistens, weil ich mit monatlich geschätzten 100 Anfragen einfach nicht mehr hinterher komm…
Gina

#9

14.12.2010, 09:09

:zustimm

Ich gebe auch auf die Schnelle telefonische Auskünfte oder eben im Schnellverfahren eine kurze schriftliche Info (die Anfragen halten sich in Grenzen finde ich). Wenn einer schriftlich anfragt, gibt´s per Fax einen einfachen Tabellenauszug und ein Kurzanschreiben zum Verfahrensstand. Wenn die Anfragen überhand nehmen würde, täte ich das wohl lassen. Aber es geht schon in Ordnung. Die Auskünfte sind schnell gegeben und wer mehr will, muss halt beim Gericht anrufen.

Aber Berichte versende ich nicht. Dazu muss man sich dann auch ans Gericht wenden.

Manchmal kriegen anrufende ReNo-Kolleg(inn)en auch noch mal fix einen Exkurs durch die InsO, wenn sie denn z.B. anrufen, weil sie ihren Titel wiederhaben wollen, da das Inso-Verfahren doch nach § 200 InsO eingestellt worden sei und nun weitervollstreckt werden könne. Herzliche Grüße an all jene Kolleg(inn)en, die mit mir gemeinsam dann schon mal die entsprechenden Paragrafen gelesen haben. :D

Die InsO beißt nicht und ich habe schon oft zu hören bekommen: "So schwer ist das gar nicht, steht da ja sogar dinne." ;)
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