Hallo, ich möchte eine Pfändung eines Miterbenanteils im Grundbuch eintragen lassen. Nun hat mich das Grundbuchamt angerufen und mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich ist, weil der Zuschlagsbeschluss schon ergangen ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Gruß haribo
Eintragung Pfändung Miterbenanteil im Grundbuch?
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
nach der Zuschlagserteilung seztz sich die Gemeinschaft am Erlös fort.
Mit Zuschlag erwirbt der Ersteher Eigentum, daher kann keine Eintragung mehr im Grundbuch erfolgen.
S. Geiselmann
nach der Zuschlagserteilung seztz sich die Gemeinschaft am Erlös fort.
Mit Zuschlag erwirbt der Ersteher Eigentum, daher kann keine Eintragung mehr im Grundbuch erfolgen.
S. Geiselmann
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
dem Versteigerungsgericht nachweisen, dass der Erbteil wirksam gepfändet wurde.
Danach s. Stöber, 14. Auflage Rdnr. 1698
S. Geiselmann
dem Versteigerungsgericht nachweisen, dass der Erbteil wirksam gepfändet wurde.
Danach s. Stöber, 14. Auflage Rdnr. 1698
S. Geiselmann