Sicherheitsleistung Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frauchen65
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 03.09.2010, 16:09

#1

09.12.2010, 10:59

Hallo,

ich hab mal wieder eine Frage. Wir haben ein vorläufig vollstreckbares Urteil. Mandant hat auch die Sicherheitsleistung vor 1 1/2 Wochen bei der OJK eingezahlt. Jetzt meine ganz banale Frage: Wie lange dauert das denn, bis wir die Hinterlegungsanzeige bzw. den Hinterlegungsschein bekommen? Beim Amtsgericht ist die Hinterlegungsanzeige jedenfalls noch nicht eingegangen.
Vielen lieben Dank
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

09.12.2010, 20:53

Hallo,

habt ihr auch schon einen Hinterlegungsantrag gestellt und auf das HL-Aktenzeichen eingezahlt?

S. Geiselmann
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