Zustellung einstweilige Verfügung durch GVZ
Verfasst: 08.12.2010, 16:41
Hallo zusammen,
ich werde eine einstweilie Verfügung durch den GVZ zustellen lassen.
Die Frage, die ich mir stelle ist Folgende: Mache ich die entstehende ZV-Gebühr hierfür in dem Zustellungsauftrag mit geltend für den Gegner? (Unseren Mdt. würde ich diese im Anschluss ja in Rechnung stellen). Sonst hätte ich geschrieben, dass etwaig entstehende Kosten uns auferlegt werden möchten.
Wie macht Ihr das?
Weiß ferner jemand, welche Gebühren ich im Kostenfestsetzungsverfahren für die einstweilige Verfügung festsetzen lasse?
Danke für Eure Antworten!
Gruß
ich werde eine einstweilie Verfügung durch den GVZ zustellen lassen.
Die Frage, die ich mir stelle ist Folgende: Mache ich die entstehende ZV-Gebühr hierfür in dem Zustellungsauftrag mit geltend für den Gegner? (Unseren Mdt. würde ich diese im Anschluss ja in Rechnung stellen). Sonst hätte ich geschrieben, dass etwaig entstehende Kosten uns auferlegt werden möchten.
Wie macht Ihr das?
Weiß ferner jemand, welche Gebühren ich im Kostenfestsetzungsverfahren für die einstweilige Verfügung festsetzen lasse?
Danke für Eure Antworten!
Gruß