ZV: Wertpapierdepot, Pfändungen der StA, Fonds-Gesellschaft+
Verfasst: 07.12.2010, 12:27
Hallo,
ich muss zunächst zugeben, wirklich tiefschürfende ZV hab ich lang nicht gemacht. Und jetzt wartet gleich so ein Kracherfall hier auf..
Also, wir vertreten mehrere Mdten, welche titulierte Ansprüche (zunächst nur KFB's aus Arrestverfahren) gegenüber einer Fondsgesellschaft und dem Fondsinitator haben.
Die Gelder des Fonds (also unter anderem auch das, was unsere Mdten eingezahlt haben) liegen als Depotwerte (mehrere Mio.) bei der Bank, ausgeschrieben auf den Fondsinitator. Diese Gelder sind von StA gesichert - Beschluss nach § 111 g StPO haben wir aber schon erfolgreich bewirkt.
Nunmehr geht es jetzt "nur noch" um die ZV in die Depotwerte.
Unsere Mdten haben natürlich einen Geldanspruch und demnach können wir mit Wertpapieren nicht viel anfangen. Könnten diese denn nun gepfändet und entsprechend veräußert werden? Oder kann man zunächst die Veräußerung beantragen um dann in den Erlös zu pfänden? Weil wenn ich die Wertpapiere pfände, müssen diese vor einer Veräußerung doch noch umgeschrieben werden oä. oder?
Grad alles ein wenig Böhmische Dörfer und würd mich über Hilfe freuen!
ich muss zunächst zugeben, wirklich tiefschürfende ZV hab ich lang nicht gemacht. Und jetzt wartet gleich so ein Kracherfall hier auf..
Also, wir vertreten mehrere Mdten, welche titulierte Ansprüche (zunächst nur KFB's aus Arrestverfahren) gegenüber einer Fondsgesellschaft und dem Fondsinitator haben.
Die Gelder des Fonds (also unter anderem auch das, was unsere Mdten eingezahlt haben) liegen als Depotwerte (mehrere Mio.) bei der Bank, ausgeschrieben auf den Fondsinitator. Diese Gelder sind von StA gesichert - Beschluss nach § 111 g StPO haben wir aber schon erfolgreich bewirkt.
Nunmehr geht es jetzt "nur noch" um die ZV in die Depotwerte.
Unsere Mdten haben natürlich einen Geldanspruch und demnach können wir mit Wertpapieren nicht viel anfangen. Könnten diese denn nun gepfändet und entsprechend veräußert werden? Oder kann man zunächst die Veräußerung beantragen um dann in den Erlös zu pfänden? Weil wenn ich die Wertpapiere pfände, müssen diese vor einer Veräußerung doch noch umgeschrieben werden oä. oder?
Grad alles ein wenig Böhmische Dörfer und würd mich über Hilfe freuen!