aber auch dann wird das Gehalt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gezahlt, die sind DSTrynnchylld hat geschrieben:Hi, da dein Schuldner Polizeibeamter ist, ist der Drittschuldner das Land ..., in deinem Fall vertreten durch die Polizeibehörde, vertreten durch den Polizeipräsidenten.
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Bin ich auch der Meinung. Wir machen unsere Pfübs dann an Land ... - Zentrale Bezügestelle des Landes ...
Es grüßt
die Schlappe
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Dem stimme ich zu, wenn es denn tatsächlich ein "normaler" (Landes-) Polizist ist. Ich hoffe nur, es ist kein Bundespolizist!?Pepples hat geschrieben:aber auch dann wird das Gehalt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung gezahlt, die sind DSTrynnchylld hat geschrieben:Hi, da dein Schuldner Polizeibeamter ist, ist der Drittschuldner das Land ..., in deinem Fall vertreten durch die Polizeibehörde, vertreten durch den Polizeipräsidenten.
Aber auch ich habe schon erlebt, dass gerade bei der Polizei ein Anruf bei der zuständigen Dienstelle beim Vorgesetzten oft Wunder bewirkt. Da kennen die kein Spaß...
Gruß MG
Audiatur et altera pars!
Also ich habe jetzt wie verrückt gegoogelt. Ich finde kein Landesamt für Besoldung Berlin. Wahrscheinlich heisst das in Berlin anders. Ich werde irre.
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Bezirksfinanzdirektion Landshut, Bezügestelle Besoldung, Maximilianstraße 21, 84028 Landshut
Tel. 0871/ 8529-260
Die sind für Bayern zuständig. Die können mir aber immer weiterhelfen, wenn ich Ihnen sage, wo mein Schd. beschäftigt sein soll als Polizist. Die wissen dann von welcher Bezügestelle er Geld bekommt bzw. wie sich die genau nennt.
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Ein mal bei nem anderen anrufen, die können wahrscheinlich weiterhelfen. Habt in dem zugrunde liegenden Unterhaltsverfahren keine Abrechnungen vorliegen, da steht's sonst auch drauf.
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Danke Euch allen. Ich habe jetzt als DS - Der Polizeipräsident in Berlin - genommen. Bei einer Kollegin hat es so auch funktioniert. Zur Not, werden die es hoffentlich weiterleiten.