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Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 05.12.2010, 14:24
von JuJu90
Hey Leute, kann mir jemand vllt. ein genaueres Beispiel zu der Überweisungsart "an Zahlungs statt" geben? Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen....bitte um schnelle Hilfe
Re: Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 05.12.2010, 15:15
von sunshine24
Das hatte ich mir dazu mal rausgeschrieben:
Überweisung an Zahlung statt
Abtretung der Forderung an den Gläubiger --> Forderung geht gemäß § 835 (2) ZPO auf den Gläubiger über --> mit Forderungsübergang rücken wir an die Stelle des Schuldners --> Gläubiger hat keinen Anspruch mehr gegen den Schuldner
--> Nachteil für Gläubiger wegen eventueller „fauler“ Forderung (möglich, dass die Forderung nicht hoch genug ist)
Re: Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 05.12.2010, 17:49
von lucy1510
Wie ist es mit der Bürgschaft?
Re: Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 06.12.2010, 10:06
von Trynnchylld
Wie meinst du das mit der Bürgschaft?
Re: Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 06.12.2010, 10:11
von lucy1510
War vielleicht eine blöde Idee, aber das erste, was mir einfiel, war, dass gemeint war, eine Bürgschaftserklärung (z.B. Bankbürgschaft) an Zahlungsstatt abzugeben.
Re: Überweisungsart: an Zahlungs statt
Verfasst: 07.12.2010, 10:17
von Trynnchylld
Die Überweisungsart "an Zahlungs statt" hat ja mit der Bürgschaft nichts zu tun. Die beiden Sachen kannst Du hier nicht in Einklang bringen. Bei Erlass eines PfÜbs kannst du ja nur wählen zwischen "Einziehung zur Überweisung" oder "an Zahlungs statt". D.h. es kommt darauf an, wie die Forderung an den Gläubiger ausgezahlt werden soll. Die Bürgschaft passt hier ja nicht ins Bild, weil von einer Bürgschaft hat der Gläubiger ja nichts.
Wenn ich was falsch versteh an deiner Frage, sorry.