Hey Leute, kann mir jemand vllt. ein genaueres Beispiel zu der Überweisungsart "an Zahlungs statt" geben? Ich kann mir leider nichts darunter vorstellen....bitte um schnelle Hilfe
Überweisungsart: an Zahlungs statt
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das hatte ich mir dazu mal rausgeschrieben:
Überweisung an Zahlung statt
Abtretung der Forderung an den Gläubiger --> Forderung geht gemäß § 835 (2) ZPO auf den Gläubiger über --> mit Forderungsübergang rücken wir an die Stelle des Schuldners --> Gläubiger hat keinen Anspruch mehr gegen den Schuldner
--> Nachteil für Gläubiger wegen eventueller „fauler“ Forderung (möglich, dass die Forderung nicht hoch genug ist)
Überweisung an Zahlung statt
Abtretung der Forderung an den Gläubiger --> Forderung geht gemäß § 835 (2) ZPO auf den Gläubiger über --> mit Forderungsübergang rücken wir an die Stelle des Schuldners --> Gläubiger hat keinen Anspruch mehr gegen den Schuldner
--> Nachteil für Gläubiger wegen eventueller „fauler“ Forderung (möglich, dass die Forderung nicht hoch genug ist)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Wie ist es mit der Bürgschaft?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
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- Trynnchylld
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Wie meinst du das mit der Bürgschaft?
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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War vielleicht eine blöde Idee, aber das erste, was mir einfiel, war, dass gemeint war, eine Bürgschaftserklärung (z.B. Bankbürgschaft) an Zahlungsstatt abzugeben.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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- Trynnchylld
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Die Überweisungsart "an Zahlungs statt" hat ja mit der Bürgschaft nichts zu tun. Die beiden Sachen kannst Du hier nicht in Einklang bringen. Bei Erlass eines PfÜbs kannst du ja nur wählen zwischen "Einziehung zur Überweisung" oder "an Zahlungs statt". D.h. es kommt darauf an, wie die Forderung an den Gläubiger ausgezahlt werden soll. Die Bürgschaft passt hier ja nicht ins Bild, weil von einer Bürgschaft hat der Gläubiger ja nichts.
Wenn ich was falsch versteh an deiner Frage, sorry.
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Lieber Gruß, Trynn
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