ZV und Dritteigentum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ichbins2010
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#1

01.12.2010, 18:22

Hallo!

Gibt es eigentlich eine Möglichkeit einen Antrag vor der ZV zu stellen, wonach die Gegenstände Dritter nicht gepfändet werden sollen. Der GV prüft ja nicht, ob die Gegenstände z.B. beim Vermieterpfandrecht auch wirklich dem schuldigen Mieter gehören. Kann man da schon im voraus einen Antrag z.B. im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung stellen?
cahra
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#2

01.12.2010, 18:28

Hab ich noch nie von gehört. Glaube aber nicht.
Viele Grüße von Cahra
Geiselmann
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#3

01.12.2010, 18:35

Hallo,

diesen Antrag gibt es nicht.

S. Geiselmann
Ichbins2010
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#4

01.12.2010, 18:38

Also kann man im Grunde nicht verhindern, dass der GV für den Vermieter schuldnerfremde Sachen pfändet? Nur im nachhinein geht das dann, richtig?
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sunshine24
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#5

01.12.2010, 19:05

Wenn Sachen Dritter gepfändet werden, müsste dann der Eigentümer dieser Sache den GVZ anschreiben bzw. mitteilen, dass die Sache ihm gehören und nachweisen. Gegebenenfalls sollte Drittwiderspruchsklage erhoben werden. Allerdings müsste man dann beachten, dass dies innerhalb von einer Woche passiert, da ja nach Ablauf von einer Woche ab Pfändung die Sache versteigert werden kann. Von einem Antrag vor der ZV habe ich auch noch nie was gehört.

Edit: Man sollte mit Einreichung der Drittwiderspruchsklage in dieser einen Antrag mit aufnehmen, dass die ZV einstweilen eingestellt wird.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ichbins2010
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#6

01.12.2010, 19:15

Und was ist mit unpfändbaren Sachen nach § 811? Kann man da vor einer Räumung einen Antrag stellen, dass die nicht in der Wohnung verbleiben?
Ernie

#7

01.12.2010, 20:47

Kannst Du bitte mal einen konkreten Fall schildern, dann wäre es einfacher zu beantworten.
Jupp03/11

#8

01.12.2010, 21:04

Vor allen Dingen wäre interessant zu wissen, Gläubiger- oder Schuldnervertretung.
Ichbins2010
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#9

01.12.2010, 21:16

Klar, also:

Es steht eine Zwangsräumung eines Hauses an. Wir verteten den Mieter (Schuldner). Dieser wohnt mit noch 2 weiteren Personen, die zwar nicht im Mietvertrag stehen, aber auch von dem Titel auf Räumung umfasst sind, in diesem Haus. Es wurde an allen Gegenständen in dem Haus das Vermieterpfandrecht ausgesprochen (ich glaube das ist das Berliner Modell, oder so). Nun weiß ich nicht, was einstweilig zu beantragen ist, damit die 3 Personen nicht "nackig" vor die Tür gesetzt werden.

Mir stellen sich da nämlich 2 Fragen:
1.Es werden ja auch unpfänbare Sache durch das hier ausgesprochene Vermieterpfandrecht umfasst. Kann ich da vorsorglich etwas beantragen, um das zu verhindern?
2. Die beiden anderen stehen nicht im Mietvertrag, so dass sich das Vermieterpfandrecht doch auch nicht auf die Sachen von den beiden erstreckt. Gibts da etwas, was man tun kann?

Ich steh hier wirklich auf dem Schlauch und weiß gerade gar nichts mehr. Bin irgendwie am verzweifeln!
Jupp03/11

#10

01.12.2010, 21:45

Wieso ziehen die eigentlich nicht freiwillig aus und nehmen die Klamotten mit, die sie brauchen? Das können die nämlich ohne weiteres.
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