Gläubiger = Drittschuldner...
Verfasst: 01.12.2010, 15:45
Hallo ihr lieben, ich hätte da mal ein paar Fragen an euch...
Unser Mandant hat seit ewigen Jahren Streit mit Gegner. Einige Titel liegen gegenseitig gegeneinander vor. Wir haben unsererseits Aufrechnung mit einer Gegenforderung erklärt, diese greift aber leider nicht. Nun hat G seinerseits gegen unseren M ZV-Auftrag erteilt. Vollstreckungsschutzklage hat leider keine Aussicht auf Erfolg.
Nun meine Frage:
Wir könnten doch nun diesen Titel, aus dem G vollstreckt, pfänden, da wir ja ebenfalls vollstreckbare Titel vorliegen haben. Oder geht das aufgrund des bereits erteilten ZV-Auftrages nicht mehr?! Wenn es denn geht, muss ich was besonderes in dem Pfüb-Antrag beachten? Habe einen solchen noch nie gemacht.
Die Sache ist ein wenig verzwickt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Unser Mandant hat seit ewigen Jahren Streit mit Gegner. Einige Titel liegen gegenseitig gegeneinander vor. Wir haben unsererseits Aufrechnung mit einer Gegenforderung erklärt, diese greift aber leider nicht. Nun hat G seinerseits gegen unseren M ZV-Auftrag erteilt. Vollstreckungsschutzklage hat leider keine Aussicht auf Erfolg.
Nun meine Frage:
Wir könnten doch nun diesen Titel, aus dem G vollstreckt, pfänden, da wir ja ebenfalls vollstreckbare Titel vorliegen haben. Oder geht das aufgrund des bereits erteilten ZV-Auftrages nicht mehr?! Wenn es denn geht, muss ich was besonderes in dem Pfüb-Antrag beachten? Habe einen solchen noch nie gemacht.
Die Sache ist ein wenig verzwickt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.