Exekutionsantrag Österreich - auch ohne Geb.datum?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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anni75
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#1

01.12.2010, 13:58

Hallo,

wir diskutieren hier gerade über eine ZV-Sache, in der wir eigene Gebühren vollstrecken müssen, der Mandant bzw. Schuldner wohnt aber leider in Österreich.

Meine Kollegin hat in der Sache einen europäischen Titel besorgt und sagt jetzt, sie kommt in der Sache nicht weiter, weil sie für den Exekutionsantrag (dass die das so genannt haben, oh man ...) das Geburtsdatum des Schuldners brauchen, es aber leider nicht haben.

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Sachen? Kann man das auch ohne versuchen oder macht das keinen Sinn?

Wenn es keinen Sinn macht, kann man in Österreich nicht eine EMA machen und versuchsweise dazuschreiben, dass die bitte das Geburtsdatum bekanntgeben sollen?

Danke im Voraus! :)

LG Anni
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Loki
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#2

01.12.2010, 14:32

Also ich habe neulich auch in Ö vollstreckt und eine Forderungsexekution nach § 294a EO gemacht, da uns der Drittschuldner nicht bekannt war. Hierfür brauchst du auf jeden Fall das Geburtsdatum. Wenn ich die Ösi-ZV richtig verstanden hab, brauchst du für die Forderungsexekution nach § 294 EO (hier ist euch der Drittschuldner bekannt) und die Fahrnisexekution (normaler ZV-Auftrag) kein Geburtsdatum.

Aber ich bin mir nicht zu 100 % sicher. Also alle Angaben ohne Gewähr! :wink:

Was ich empfehlen kann, ist beim zuständigen Vollstreckungsgericht in Ö anzurufen und nachzufragen. Die sind dort bisher immer sehr nett und hilfsbereit gewesen.
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anni75
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#3

01.12.2010, 14:51

Verflixt, hab gerade bei seinem letzten Arbeitgeber angerufen und die Mitteilung erhalten, dass der gute Mann da leider nicht mehr arbeitet. Shit.

Dann ruf ich da mal an, mal schauen, was sie sagen. Tausend Dank! ;-)
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