Gläubigerbezeichnung in PfÜB-Antrag falsch, aber erlassen
Verfasst: 01.12.2010, 13:31
Hallo liebe Leutz,
ich hab ne ZV-Akte auf dem Tisch wegen Kindesunterhalt. Das Kind ist ja laut Unterhaltsurkunde Gläubiger und weil es minderjährig ist, wird es durch seine Mutter vertreten. Jetzt wurde ein PfÜB beantragt, aber leider steht im Antrag die Mutter als Gläubigerin drin und nicht das Kind gesetzl. vertr. durch die Mutter. Das ist dem Gericht leider nicht aufgefallen, dafür aber dem Schuldner (Kindsvater), der jetzt zusammen mit Anwalt Erinnerung eingelegt hat und eine Berichtigung nach § 319 ZPO ausschließt. Jetzt kam das Schreiben vom Gericht und ich soll die Stellungnahme fertigen. Hab die letzte Woche schon recherchiert, und vorsorglich Antrag auf Abänderung beantragt, aber weit gekommen bin ich damit nicht.
Hat jemand von euch eine Idee, wie ich den PfÜB noch retten kann, denn da er schon zugestellt ist, wären die ganzen GVZ Kosten umsonst.
Danke im Voraus
Die Anja
ich hab ne ZV-Akte auf dem Tisch wegen Kindesunterhalt. Das Kind ist ja laut Unterhaltsurkunde Gläubiger und weil es minderjährig ist, wird es durch seine Mutter vertreten. Jetzt wurde ein PfÜB beantragt, aber leider steht im Antrag die Mutter als Gläubigerin drin und nicht das Kind gesetzl. vertr. durch die Mutter. Das ist dem Gericht leider nicht aufgefallen, dafür aber dem Schuldner (Kindsvater), der jetzt zusammen mit Anwalt Erinnerung eingelegt hat und eine Berichtigung nach § 319 ZPO ausschließt. Jetzt kam das Schreiben vom Gericht und ich soll die Stellungnahme fertigen. Hab die letzte Woche schon recherchiert, und vorsorglich Antrag auf Abänderung beantragt, aber weit gekommen bin ich damit nicht.
Hat jemand von euch eine Idee, wie ich den PfÜB noch retten kann, denn da er schon zugestellt ist, wären die ganzen GVZ Kosten umsonst.
Danke im Voraus
Die Anja