Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.
Verfasst: 01.12.2010, 10:29
Ich brauch schon wieder mal eure Hilfe
Ich hab hier ne ZV-Akte, aus der jahrelang vollstreckt wurde. Nun ist der Schuldner in Insolvenz und wir haben auch unsere Forderung brav angemeldet. Die Forderung wurde auch vollumfänglich anerkannt und zur InsO-Tabelle angemeldet bzw. aufgenommen. Unser Titel wurde geprüft und mit Feststellungsvermerk versehen an uns zurückgesandt.
Nun hab ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Auszuges aus der InsO-Tabelle hinsichtlich unserer angemeldeten Forderung vorliegen mit der üblichen ZV-Klausel "Vorstehende Ausfertigung wird der Gläubigerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".
Was nun? Sowas hatte ich noch nie und normal ist es doch so, dass man wg. InsO-Verfahren bei Schuldnern nicht vollstrecken kann. Kann ich das nun doch und wenn ja, wie mach ich das am besten? Wie ganz normale ZV, nur dass mein Titel jetzt nicht mehr der Vollstreckungsbescheid, sondern der Auszug aus der InsO-Tabelle ist???
Ich bin gerade völlig ratlos....
Ich hab hier ne ZV-Akte, aus der jahrelang vollstreckt wurde. Nun ist der Schuldner in Insolvenz und wir haben auch unsere Forderung brav angemeldet. Die Forderung wurde auch vollumfänglich anerkannt und zur InsO-Tabelle angemeldet bzw. aufgenommen. Unser Titel wurde geprüft und mit Feststellungsvermerk versehen an uns zurückgesandt.
Nun hab ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Auszuges aus der InsO-Tabelle hinsichtlich unserer angemeldeten Forderung vorliegen mit der üblichen ZV-Klausel "Vorstehende Ausfertigung wird der Gläubigerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".
Was nun? Sowas hatte ich noch nie und normal ist es doch so, dass man wg. InsO-Verfahren bei Schuldnern nicht vollstrecken kann. Kann ich das nun doch und wenn ja, wie mach ich das am besten? Wie ganz normale ZV, nur dass mein Titel jetzt nicht mehr der Vollstreckungsbescheid, sondern der Auszug aus der InsO-Tabelle ist???
Ich bin gerade völlig ratlos....