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Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld. mgl.

Verfasst: 01.12.2010, 10:29
von SleazZ
Ich brauch schon wieder mal eure Hilfe :oops:

Ich hab hier ne ZV-Akte, aus der jahrelang vollstreckt wurde. Nun ist der Schuldner in Insolvenz und wir haben auch unsere Forderung brav angemeldet. Die Forderung wurde auch vollumfänglich anerkannt und zur InsO-Tabelle angemeldet bzw. aufgenommen. Unser Titel wurde geprüft und mit Feststellungsvermerk versehen an uns zurückgesandt.

Nun hab ich hier eine vollstreckbare Ausfertigung des Auszuges aus der InsO-Tabelle hinsichtlich unserer angemeldeten Forderung vorliegen mit der üblichen ZV-Klausel "Vorstehende Ausfertigung wird der Gläubigerin zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt".

Was nun? Sowas hatte ich noch nie und normal ist es doch so, dass man wg. InsO-Verfahren bei Schuldnern nicht vollstrecken kann. Kann ich das nun doch und wenn ja, wie mach ich das am besten? Wie ganz normale ZV, nur dass mein Titel jetzt nicht mehr der Vollstreckungsbescheid, sondern der Auszug aus der InsO-Tabelle ist???

Ich bin gerade völlig ratlos.... :oops:

Re: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld.

Verfasst: 01.12.2010, 10:31
von Trynnchylld
Vollstrecken kannst du nur, wenn ihr die Restschuldbefreiung versagt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass dies bereits erfolgt ist, nachdem ihr einen vollstreckbaren Tabellenauszug bekommen habt?

Wenn ja, kannst du wie gewohnt vollstrecken, Titel ist in dem Fall der vollstreckbare Tabellenauszug, ansonsten ergeben sich keine Unterschiede.

Re: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld.

Verfasst: 01.12.2010, 10:51
von SleazZ
na wenn das nich ma toll ist :D

dann mach ich gleich ma nen Kombi-Auftrag *hihihi*

ich :thx dir ganz dolle (und wieder was dazugelernt ;))

Re: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld.

Verfasst: 01.12.2010, 12:36
von Gina
Habt ihr zufällig eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung angemeldet? Sonst wäre es recht ungewöhnlich, dass ihr einen vollstreckbaren Tabellenauszug erhalten habt.

Erkundige dich erstmal, bevor du Kosten verursachst.

Re: Zwangsvollstreckung aus vollstreckb. Ausf. Ford.anmeld.

Verfasst: 01.12.2010, 12:56
von BabyBen
Also dass SleazZ einen vollstreckbaren Tabellenauszug bekommen hat, deutet darauf hin, dass hier die Vollstreckung möglich ist. Fraglich ist, ob bei einem Schuldner, der gerade aus dem Insolvenzverfahren kommt, was zu holen ist.