Versicherungsanspruch pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aylin0104
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#1

29.11.2010, 10:34

Wir haben hier eine Sache wo der Mandant eine Firma verklagt hat, die bei ihm am Haus mangelhafte Pflasterarbeiten erbracht hat. Die Firma wurde nun verurteilt an den Mandanten 3.000,00 € zu zahlen.

Die Betriebshaftpflichtverischerung der Firma weigert sich den Betrag zu zahlen und führen zur Begründung aus, dass es sich um einen so genannten Erfüllungsanspruch handeln würde und sie daher nicht für den Schaden einstehen müssten.

Die Firma wurde zwischenzeitlich auch aufgelöst. Mein Chef meinte nun ich sollte den Versicherungsanspruch pfänden. Habe aber keine Ahnung wie das gehen soll und auch noch nie was davon gehört. Habt ihr da vielleicht ein entsprechendes Muster für mich oder könnt mir sagen wie das funtktioniert?

Und wenn die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma sowieso die Übernahme der Forderung unseres Mandanten ablehnt, gibt es doch auch gar keine Ansprüche, die gepfändet werden können, oder??

:hm .... Ich verstehe das nicht so wirklich! :cry:
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Hellsleeper666
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#2

02.12.2010, 12:21

Ihr habt einen Titel gegen die Firma. Normalerweise würdet Ihr bei der vollstrecken. Diese kann sich dann im Innenverhältnis mit der Versicherung herumärgern, ob diese dazu verpflichtet ist zu zahlen oder nicht. Da habt Ihr doch gar nichts mit zu tun.

Im Rahmen eines PfÜB's kannst Du natürlich alle Rechte aus dem Vertrag pfänden. Ausgezahlt bekommt Ihr aber nur etwas, wenn ein Anspruch gestellt wird, der dann von der Vers. als berechtigt anerkannt und beglichen wird.

Wo kein Anspruchsteller, da auch keine Zahlung....

Wenn Dein Chef das anders sieht, mach die ZV genau so, wie er das gesagt hat und er wird sehen, dass das nicht hinhaut. Er kann sich natürlich mit der gegnerischen Firma zusammentun und die Versicherung verklagen. Da muss aber erstmal der Gegner mitspielen.
Sehr geehrter Mandant, Ratenzahlung heißt nicht, daß ich raten muß, wann Sie Ihre Raten zahlen!!!
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Aylin0104
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#3

02.12.2010, 20:15

Ja, so in etwa habe ich mir das auch gedacht! Wusste ich doch, dass mein Chef malwieder ein wenig am träumen ist!

Vielen Dank für deine Antwort :mrgreen:
Ich habe jetzt erstmal den GVZ zu den leutchen geschickt, malschauen was passiert! Denke mal nicht viel, aber mal abwarten!

:thx
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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Hellsleeper666
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#4

03.12.2010, 11:20

Gut, dass ich helfen konnte ;)

:genau
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