RSV möchte Erstattungsansprüche selbst in die Hand nehmen
Verfasst: 26.11.2010, 11:09
Hallo!
Habe hier folgenden Fall:
Unser Mandant hatte einen Anspruch gegen X. Gegen X haben wir geklagt, da im Termin dann X nicht erschienen ist, ist ein Versäumnisurteil ergangen. Haben dann auch unsere Kosten gegen ihn festsetzen lassen. Sind jetzt in der ZV, hatten schon 2 ZV-Aufträge rausgeschickt, bis sich jetzt herausstellte, dass der Schuldner die EV abgegeben hat und Hartz IV bezieht.
Die RSV unseres Mandanten hat bisher alle Kosten übernommen (gerichtliche sowie auch außergerichtliche). Nun hat diese uns zunächst angeschrieben und gefragt, ob die Zwangsvollstreckung inzwischen erfolgreich war. Haben daraufhin eine Kopie des Vermögensverzeichnisses denen zukommen lassen und geschrieben, dass in den nächsten 3 Jahren mit keine Kostenerstattung erfolgen wird.
Jetzt hat die Versicherung uns daraufhin geschrieben:
"In Höhe der von uns geleisteten Zahlungen sind die Ansprüche auf uns übergegangen. Übersenden Sie uns bitte die Kostenfestsetzungsbeschlüsse und die Vollstreckungsbelege im Original. Wir wollen die uns zustehenden Kostenerstattungsansprüche selbst realisieren."
Haben die einen Anspruch darauf? Im Prinzip doch schon, oder? Schließlich hat die Versicherung ja bisher alle Kosten übernommen.... nur die Hauptforderung (und die dafür anfallenden Zinsen) würde ihnen ja nicht zustehen, aber das ist ja klar. Muss ich denen jetzt die Unterlagen zuschicken?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten!
Liebe Grße
Habe hier folgenden Fall:
Unser Mandant hatte einen Anspruch gegen X. Gegen X haben wir geklagt, da im Termin dann X nicht erschienen ist, ist ein Versäumnisurteil ergangen. Haben dann auch unsere Kosten gegen ihn festsetzen lassen. Sind jetzt in der ZV, hatten schon 2 ZV-Aufträge rausgeschickt, bis sich jetzt herausstellte, dass der Schuldner die EV abgegeben hat und Hartz IV bezieht.
Die RSV unseres Mandanten hat bisher alle Kosten übernommen (gerichtliche sowie auch außergerichtliche). Nun hat diese uns zunächst angeschrieben und gefragt, ob die Zwangsvollstreckung inzwischen erfolgreich war. Haben daraufhin eine Kopie des Vermögensverzeichnisses denen zukommen lassen und geschrieben, dass in den nächsten 3 Jahren mit keine Kostenerstattung erfolgen wird.
Jetzt hat die Versicherung uns daraufhin geschrieben:
"In Höhe der von uns geleisteten Zahlungen sind die Ansprüche auf uns übergegangen. Übersenden Sie uns bitte die Kostenfestsetzungsbeschlüsse und die Vollstreckungsbelege im Original. Wir wollen die uns zustehenden Kostenerstattungsansprüche selbst realisieren."
Haben die einen Anspruch darauf? Im Prinzip doch schon, oder? Schließlich hat die Versicherung ja bisher alle Kosten übernommen.... nur die Hauptforderung (und die dafür anfallenden Zinsen) würde ihnen ja nicht zustehen, aber das ist ja klar. Muss ich denen jetzt die Unterlagen zuschicken?
Danke schonmal im Voraus für die Antworten!
Liebe Grße