Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage
Der Schuldner bezieht eine Rente bei der LVA und eine Rente von der Betriebskasse. Die Rente der LVA beträgt ca. 1.100,- und die Rente von der Betreiebskasse ca. 50,-.
Kann ich die beiden Beträge im PfüB zusammenrechnen lassen, um einen höheren Betrag pfänden zu können? Wenn ja, hat jemand ein Muster für so einen Anatrag auf Zusammenrechnung? Sind dann im PfÜB doe LVA und die Betriebskasse Drittschuldner?
Pfändung Rente - 2 Rententräger - Zusammenrechnung möglich?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 25
- Registriert: 22.11.2010, 15:45
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, auf jeden Fall die Zusammenrechnung beantragen. Wir machen es ziemlich einfach:
PfÜb wg. Rente, als Drittschuldner beide - LVA und Betriebskasse - angeben. Kenne eures Programm nicht. Bei uns sieht es etwa so aus:
...es wird beantragt, den nachfolgenden PfÜb zu erlassen.... GK sind beigefügt......
Es wird die Zusammenrechnung der Renten der Schuldner beantragt. Der Schl. bezieht eine ...rente von dem ... in Höhe von .... und von dem .... in Höhe von.....
RA, Unterschrift
dann kommt PfÜb wie immer
Hoffentlich was es verständlich
PfÜb wg. Rente, als Drittschuldner beide - LVA und Betriebskasse - angeben. Kenne eures Programm nicht. Bei uns sieht es etwa so aus:
...es wird beantragt, den nachfolgenden PfÜb zu erlassen.... GK sind beigefügt......
Es wird die Zusammenrechnung der Renten der Schuldner beantragt. Der Schl. bezieht eine ...rente von dem ... in Höhe von .... und von dem .... in Höhe von.....
RA, Unterschrift
dann kommt PfÜb wie immer
Hoffentlich was es verständlich
Muss da nicht auch noch die Anordnung rein, aus welchem Einkommen der unpfändbare Betrag zu entnehmen ist? Ich meine, was hab ich von der Zusammenrechnung, wenn keine Auszahlungsanordnungen an den DS ergehen?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... ng#p998012" target="blank
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 19.11.2012, 20:21
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Hallo zusammen,
was ist denn, wenn man von zwei Renten die Höhe noch nicht weiß und diese erst mit der besagten Zusammenrechnung pfändet werden? Könnte ich da Probleme mit dem Rechtspfleger kriegen.
was ist denn, wenn man von zwei Renten die Höhe noch nicht weiß und diese erst mit der besagten Zusammenrechnung pfändet werden? Könnte ich da Probleme mit dem Rechtspfleger kriegen.
- SteffiK.
- Forenfachkraft
- Beiträge: 169
- Registriert: 13.10.2008, 19:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Itzehoe
- Kontaktdaten:
Hallo,
wir geben nie die Höhe der Renten bzw. Arbeitseinkommen an. Und bisher haben wir noch keinen Ärger mit nem Rechtspfleger gehabt.
wir geben nie die Höhe der Renten bzw. Arbeitseinkommen an. Und bisher haben wir noch keinen Ärger mit nem Rechtspfleger gehabt.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________