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Zustellnachweis vor Zwangshypothek an den Schuldner

Verfasst: 25.11.2010, 09:50
von platoon007
Hey,

ich möchte eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen; die Urkunde liegt schon beim Grundbuchamt.

Das Grundbuchamt moniert jetzt den fehlenden Zustellnachweis für unseren Mandanten. WIe geht sowas vonstatten???

Liebe Grüße,

Martin.

Re: Zustellnachweis vor Zwangshypothek an den Schuldner

Verfasst: 25.11.2010, 10:07
von Trynnchylld
Verständnisfrage: Ihr habt die Urkunde (dein Vollstreckungstitel) beim GBA, dieser aber vorher nicht an den Schuldner zustellen lassen?

Dann musst die noch zustellen. Zustellauftrag mit Urkunde an GVZ zur Veranlassung der Zustellung an Schuldner und anschliéßender Ansiegelung der Zustellungsurkunde an Titel und Rückgabe an Euch.

Re: Zustellnachweis vor Zwangshypothek an den Schuldner

Verfasst: 25.11.2010, 10:19
von platoon007
also muss ich dann beim notar noch eine beglaubigte abschrift erstellen lassen? bzw. die hier schon vorliegende begalubigte dem schuldner zustellen lassen?