Zustellnachweis vor Zwangshypothek an den Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
platoon007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 23.09.2010, 16:11

#1

25.11.2010, 09:50

Hey,

ich möchte eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen; die Urkunde liegt schon beim Grundbuchamt.

Das Grundbuchamt moniert jetzt den fehlenden Zustellnachweis für unseren Mandanten. WIe geht sowas vonstatten???

Liebe Grüße,

Martin.
Benutzeravatar
Trynnchylld
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 547
Registriert: 29.03.2010, 10:04
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA Win 2000

#2

25.11.2010, 10:07

Verständnisfrage: Ihr habt die Urkunde (dein Vollstreckungstitel) beim GBA, dieser aber vorher nicht an den Schuldner zustellen lassen?

Dann musst die noch zustellen. Zustellauftrag mit Urkunde an GVZ zur Veranlassung der Zustellung an Schuldner und anschliéßender Ansiegelung der Zustellungsurkunde an Titel und Rückgabe an Euch.
Lieber Gruß, Trynn

______________________________

- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
platoon007
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 23.09.2010, 16:11

#3

25.11.2010, 10:19

also muss ich dann beim notar noch eine beglaubigte abschrift erstellen lassen? bzw. die hier schon vorliegende begalubigte dem schuldner zustellen lassen?
Antworten