Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nadine_18
Foren-Praktikant(in)
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#1

24.11.2010, 16:08

Hallo,
ich habe hier gerade eine Pfändungs- und Einstellungsverfügung eines Mandanten bekommen...nun steh ich aber vööig auf dem Schlau und weiß nicht weiter... muss ich hier einen Kontenschutzantrag stellen?? Was macht man gegen solche Verfügungen vom Finanzamt??

hoff ihr könnt mir auf die Sprünge helfen...

Vielen Dank
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Trynnchylld
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#2

25.11.2010, 10:04

Die Idee mit Kontenschutzantrag ist schonmal der richtige Weg. Lass dich nicht dadurch irritieren, dass es Pfändungs- und Einziehungsverfügung heißt. Du kannst vorgehen, als ob ein "normaler" Pfüb erlassen worden wäre. Kontenschutzantrag etc. Nur bei den Beschwerdevorschriften musst die glaub ich in der AO nachsehen und nicht in der ZPO.,
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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