Räumungsschutz § 765a ZPO
Verfasst: 23.11.2010, 19:47
Hallo!
Komme hier irgendwie nicht weiter:
Mandant kommt in die Kanzlei und bringt einen ablehnenden Beschluss des Rechtspflegers auf Räumungsschutz gem. § 765a ZPO mit. Hiergegen will er nun vorgehen.
Meiner Meinung nach wäre ja jetzt die sofortige Beschwerde statthaft. Aber der Termin zur Räumung ist bereits am 1. Dez!!! Gibt es bei der sofortigen Beschwerde noch irgendwas in Richtung einstweiliger Rechtsschutz? Die sofortige Beschwerde allein zu beantragen, reicht doch nicht mehr, oder???
Ich brauche dringend Hilfe!!!
DANKE!
Komme hier irgendwie nicht weiter:
Mandant kommt in die Kanzlei und bringt einen ablehnenden Beschluss des Rechtspflegers auf Räumungsschutz gem. § 765a ZPO mit. Hiergegen will er nun vorgehen.
Meiner Meinung nach wäre ja jetzt die sofortige Beschwerde statthaft. Aber der Termin zur Räumung ist bereits am 1. Dez!!! Gibt es bei der sofortigen Beschwerde noch irgendwas in Richtung einstweiliger Rechtsschutz? Die sofortige Beschwerde allein zu beantragen, reicht doch nicht mehr, oder???
Ich brauche dringend Hilfe!!!
DANKE!